Teil eines Werkes 
7.-11. Bdchn (1846)
Entstehung
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ſchollene ſelbſt zurückkehren, um die Erkenntniß der Be⸗ fitznahme rückgängig zu machen.

Die dreißigjährige Friſt ging in einigen Tagen zu Ende, weil man in der letzten Woche des Novembers 1834 war und das Endurtheil der Zuſicherung im De⸗ zember 1803 ausgeſprochen ward.

Nach abgelaufener Zeitfriſt verlor der Herzog alle Furcht vor der wahren Familie von Malllepré, deren Rechte dann völlig ungültig waren. Den falſchen Mar⸗ quis hatte er zwar immer noch zu fürchten, allein ſeine Stellung veränderte ſich. Er hatte keine Waffe mehr, als die Drohung, den Mord aufzudecken. Nun war das eine verzweifelte Maßregel, ſieben Jahre früher, als Alles auf dem Spiele ſtand, ganz in ſeiner Rolle, in ſeiner jetzigen glänzenden Lage aber ziemlich unwahr⸗ ſcheinlich.

Er würde unterhandeln; vom Beſiegten würde der Herzog ſich zum Beherrſcher machen, und wenn ein Kopf ſich ſieben Jahre lang gebeugt hat, mit welcher Wonne richtet er ſich dann wieder auf!

Es war eine Hoffnung, eine ſo ſüße Hoffnung, daß er zitterte, ſie durch irgend einen zweckmäßigen Schritt des Marquis umgeworfen zu ſehen, und je näher der verhängnißvolle Augenblick rückte, je mehr zitterte er.

Dieſe bis zum Fieberzuſtand geſteigerte Furcht ver⸗ anlaßte die Deniſart gemachte Eröffnung. Die Beweis⸗ titel! Der Herzog glaubte ſich erſt dann in Sicherheit, wenn er endlich die Beweistitel in ſeiner Brieftaſche dtfe....

h Er kannte den Herrn Marquis von Maillepré noch nicht. Dieſer bekümmerte ſich in der That wenig um Zeitfriſt und gerichtliche Akten. Er begriff ſeine Lage

beſſer und ſah in jedem Tribunal die Klippe, woran

ſeine Barke gewiß hätte ſcheitern müſſen. 4 Seine Kraft war die des Seemannes, der mi

dem Dochte in der Hand ſich neben das offene Pulver⸗

faß ſtellt.