Teil eines Werkes 
4.-6. Bdchn (1846)
Entstehung
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lung erſt ſechszehn Jahr alt war. Man hätte die Hei⸗ rat unmöglich um Vieles vorrücken können.

Eine zweite Thaiſache iſt, daß das fragliche Ur⸗ theil in Erwägung der Abweſenheit des Herzogs Johann, achtzehn Jahre nach der Abreiſe dieſes Letztern, dem Herrn von Compans die Beſitznahme der Malllepré'ſchen Güter des Beſtimmteſten zuſicherte. Nun aber beſtimmt der Code Napoleon eine Friſt von fünfunddreißig Jah⸗ ren, nicht vom Tage der Abreiſe, ſondern vom Tage des Verſchwindens oder der letzten Nachrichten an.

Der Irrthum war jedenfalls ein bedeutender.

Man hätte zwar hierauf antworten können, daß es unter dem Kaiſerreich dringend nothwendig war, die Vermögensangelegenheiten beſtmöglichſt zu ordnen, und daß es nach ſo vielen Erſchütterungen, die in Alles eine gewiſſe Verwirrung gebracht, gefahrlich geweſen wäre, auf unermeßlichen Domänen, welche durch die Familie des Herrn von Compan's vor revolutionärer Zerſtückelung bewahrt wurden, die ſchädliche Ungewißheit laſten zu laſ⸗ ſen, welche eine erklärte Abweſenheit immer nach ſich zieht.

Zuverläßig iſt, daß Herr von Compan's durch Na⸗ poleon mit dem Titel der Maillepré belehnt wurde, daß er bei Hofe viel galt, daß er mehr als fünfmal⸗ hunderttauſend Pfund Einkünfte hatte und daß er die Tochter eines Kanzleiſchreibers heiratete, der Maſſon hieß.

Der Herzog war damals höchſtens dreißig. Er hatte ſchon zu Anfang des Kaiſerreichs die verloren, welche er Vater und Mutter nannte. Er war ein hüb⸗ ſcher Cavalier, glücklich bei den Frauen, deren Män⸗ ner an den Gränzen Lorbeern ernteten; er genoß ſein Vermögen als Lebemann, war ehrgeizig, wie er ohne ſeine halbe Million Einkünfte habſüchtig geweſen wäre.

Henriette, die war eine kleine Bürgerin, deren Moral nicht aus dem gewöhnlichen Gleiſe ging. Sie war ziemlich geiſtreich und beſaß kein ſchlechtes Herz. Sie ſchlimmer oder beſſer machen wollen, hieße die Wahrheit übertreten. 1