wurde durch Verwendung ihres bei Hof angeſehenen Bru⸗ ders mit Verhör verſchont; die Dechantin aber, im Be⸗ ſondern noch einer Correſpondenz mit ihrem Bruder Miniſter, dem le nommé sStein, beſchuldigt, wurde unter unfreundlicher Behandlung in Begleitung von Fräulein Metzſch nach Mainz abgeführt.
Im Uebrigen wurde der Aufruhr in ſeinen Theil⸗ nehmern nicht ohne Rückſicht und ſchonenden Anſtand be⸗ handelt. Der König war nicht rachſüchtig, und von den Miniſtern gab ſich keiner zu unermüdlichen Anklagen und widerwärtigen Verfolgungen her. Nur die durch ihre Flucht anerkannten Unternehmer und Hauptanführer des Aufruhrs wurden für Verräther am Vaterland und Kö⸗ nig erklärt, und unter Beſchlagnahme ihres Vermögens in Contumaz verurtheilt. Die Ortsbeamten, die zum Aufſtande geläutet oder aufgefodert, wurden vor Gericht geſtellt. Die Unterthanen aber, ſofern ſie ſich binnen acht Tagen in ihrer Heimat einfanden, erhielten Amneſtie
und ſogar die Senſen, Gabeln und ſonſtigen Geräthe,
womit ſie ſich bewaffnet hatten, wieder zurück. Zum Schluß wurde den Miniſtern aufgegeben, alle jene Be⸗ amte, die ſich durch Muth und Entſchloſſenheit gegen die Inſurrection hervorgethan hätten, zum Behuf ihrer Be⸗ lohnung auszumitteln.
Nun trat denn auch der neue Orden der weftfäli⸗ ſchen Krone als glänzende Auszeichnung der Getreuen hervor.
Dieſer Orden trug ſeinen Namen von einer Krone mit dem Blumenſchmucke acht goldener Fleurons auf blau
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