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Verrichtungen des verſtorbenen Peter Maillard zu übernehmen hatten.
Einer dieſer Aufſeher, derſelbe für welchen das Häuschen beſtimmt war das der Schwiegerſohn des Fiſchers bewohnt hatte, war, wie Franz Guichard, aus der Umgegend von Rambouillet; er war der Großneffe desjenigen welchen der Vater Guichard's getödtet hatte. Der Mord hatte, obſchon er durch die Hinrichtung des Verbrechers geſühnt worden, ob⸗ ſchon Simonneau— ſo hieß der Aufſeher des Prin⸗ zen von Condé— ihn nur durch die Ueberlieferung kannte, bei Lezterem einen Gährungsſtoff von Haß zurückgelaſſen welchen die Nachbarſchaft mit dem Sohne des Mörders unvermeidlich wieder aufregen mußte.
Dieß geſchah in der That.
Simonneau hatte nicht ſo bald erfahren daß der Marnefiſcher, der Schwiegervater ſeines Vorgängers, ein Guichard war, ſo ſchilderte er ihn ſeinem Ver⸗ walter mit den düſterſten Farben, gab ihm eine kurze Geſchichte dieſer unverbeſſerlichen Wilddiebs⸗ familie und erklärte daß er, ſo lange ein ſo gefähr⸗ licher Menſch auf den Domänen des Prinzen wohne, nicht für die Erhaltung eines einzigen Faſans, eines einzigen Kaninchens gutzuſtehen vermöge.
Die erſte Folge dieſer Erklärung war daß die beiden Aufſeher, die Gendarmen und der Verwalter ſelbſt dem armen Fiſcher aufzulauern anfingen.
Man folgte ihm bei Tag, man beſpionirte ihn bei Nacht.
Seit ſeine Tochter und ihr Mann den beiden Jungen ins Grab gefolgt waren, hatte Franz Gui⸗ chard ſich äußerlich und innerlich gleich ſtark verän⸗
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