net) und Wolluſt auszuüben, worauf vor wenig Jah⸗ ren der Feuertod ſtand! Das Geſchrei hieruͤber war nur durch einige Conceſſionen an die erzuͤrnte Gerech⸗ tigkeit zu beſchwichtigen. Aber im Weſentlichen blie⸗ ben die Geſetze, wie ſie waren— der Ehebruch wenig⸗ ſtens war vor dem Geſetz erlaubt. Jede Ehe konnte aufgeloͤſt werden. Wenig fehlte, ſo waͤren die buͤrger⸗ lichen Heirathen eingefuͤhrt worden. Die mariages de conscience wurden abgeſchafft, und daran that Joſeph ſehr unrecht, denn die Vorurtheile der Menſchen zwin⸗ gen ſelbſt den muthigſten Vorurtheilsloſen, ſich ihnen zu unterwerfen. Aber ſein Zweck war gut. Man kann zwar nicht behaupten, daß dieſe geſetzlichen Neuerungen große Fortſchritte der Sittlichkeit bewirkt haͤtten, allein man bemerkte doch keinerlei uͤble Folgen. Denn an die Stelle des Strafgeſetzes trat das ſittliche Ehr⸗ gefuͤhl. Die Familien ſuchten ſich durch Ehrbarkeit auszuzeichnen, nicht die Furcht vor Strafe, nur das Bewußtſein, daß man an Sittenreinheit ein koſtbares Kleinod beſitzt, welches Jedermann ſchätzt, vermag die Sittlichkeit zu erhalten. Eben die Leichtigkeit und Strafloſigkeit einer unſittlichen Hand⸗ lung macht ſie doppelt veraͤchtlich. Joſeph's Haupt⸗ augenmerk war darauf gerichtet, die Ehe leicht und frei zu machen, ſo leicht als moͤglich, ſo frei als mög⸗ lich, das iſt ohne Zweifel das rechte Mittel, die Pro⸗ ſtitution des weiblichen, und dadurch die entner⸗ vende ſchaͤndliche Wolluͤſtigkeit und niedertraͤchtige Ver⸗
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