Teil eines Werkes 
1. Bd. (1846)
Entstehung
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er wußte, und einer Familienſcene mit beiwohnen, wo⸗ bei wohl Niemand in ſolcher Todesangſt ſich befand, als die hochſtrenge Gerichtsperſon. Die junge Dame hatte ihre Rechnung nicht ohne den Wirth gemacht. Bin⸗ nen ſechs Stunden war ſie die Gattin des Geliebten und in vierundzwanzig Stunden mit ihm auf dem Wege in eine boͤmiſche Garniſonſtadt. Der ungluͤckliche Keuſch⸗ heitscommiſſaͤr aber kam mit einem groͤblichen Verweis und dem Geſpoͤtte ſeiner Collegen durch, denn die boshafte Clientin, welcher er allein zu ihrem Gluͤcke verholfen, hatte ihn zwar nicht verklagt, wohl aber ge ſchwatzt und den genaͤſchigen Bock, welchen man zum Gaͤrtner gemacht, voͤllig preisgegeben.

Solche Vorfaͤlle und ein ordentlicher Aufruhr, welcher unter der dienenden Claſſe entſtand, welche in jedem Hauſe gleichwie in einem Kloſter bewacht wer⸗ den ſollte, beſonders aber die Beobachtung ſachkundiger Staatsmaͤnner, daß die Anzahl der Freudenmaͤdchen waͤhrend des glorreichen Waltens der Commiſſion ſich verdoppelt hatte, brachten die gute Kaiſerin endlich auf die Vermuthung, daß ſie nicht die rechten Mittel zur Befoͤrderung der Sittlichkeit ergriffen haben duͤrfte. Eben ſo wenig hatte ihrepeinliche Halsgerichtsordnung, wonach der Ehebruch in gewiſſen Faͤllen mit dem Feuer⸗ tode beſtraft werden konnte, den erwuͤnſchten Erfolg. Am wenigſten ſchien ſich der Herr Gemahl der Kai⸗ ſerin aus ihrem Geſetzbuche zu machen, denn der ſchoͤne Kaiſer Franz halte am Hofe der Kaiſerin ſelbſt ſein