von Seufzer aus, ſchaute mit glühendem Auge den Platz an, den Herr Gérard inne gehabt hatte, und zog mit einer krampfhaften Bewegung eine Papier⸗ rolle aus ſeiner Taſche; dann ſchob er mit einer äußerſten Anſtrengung dieſe Rolle wieder in ſeinen Rock zurück.
Während des kurzen Augenblicks, der ſo viele verſchiedenartige Empfindungen in ſich ſchloß, bean⸗ tragte der Herr Staatsanwalt mit einer mehr er⸗ ſchütterten Stimme, als man von einem Manne hätte erwarten ſollen, der dieſen ſtrengen Spruch hervorgerufen hatte, gegen Herrn Sarranti die An⸗ wendung der Artikel 293, 296, 302 und 304 des Strafcodex.
Der Hof begann die Berathung.
Das Gerücht verbreitete ſich nun im Saale, wenn Herr Sarranti ein paar Secunden im Saale wieder⸗ zuerſcheinen geſäumt habe, ſo ſei dies der Fall ge⸗ weſen, weil er, während man ſeinen Todesſpruch ausgearbeitet, tief eingeſchlafen ſei. Zugleich ſagte man, der Wahrſpruch der Schuldhaftigkeit habe nur die ſtreng nothwendige Majorität für ſich gehabt.
Nach einer Berathung von fünf Minuten ſetzte ſich der Hof wieder, und der Präſident verkündigte mit tiefer Bewegung und einer erſtickten Stimme den Spruch, der Herrn Sarranti zur Todesſtrafe verurtheilte.
Dann ſagte er, ſich an Herrn Sarranti wendend, der ruhig und unempfindlich gehört hatte:
„Angeklagter Sarranti, Sie haben drei Tage, um ein Caſſationsgeſuch einzureichen.“
Sarranti verbeugte ſich.
aus
Va ſcht
ver thei
den
dem Vat
ſen eine
der ſter
„Sie 2
. ſein.“


