Teil eines Werkes 
2. Bd. (1856)
Entstehung
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theil, was nach einer zweiſtündigen Berathung ver⸗ kündigt werden ſollte.

Eine elektriſche Bewegung theilte ſich der ganzen Verſammlung mit, deren Schauer man, ſo zu ſagen, auf der Oberfläche ſah. Die Stille trat wie durch einen Zauber bei dieſem eine Secunde vorher ſo ge⸗ räuſchvollen und ſo bewegten Auditorium wieder ein.

Die Verbindungsthüre zwiſchen dem Audienzſaale und dem Berathungsſaale öffnete ſich, die Mitglieder der Jury erſchienen, und Jeder ſtrengte ſich an, zum Voraus auf ihrem Geſichte den Spruch, der verkün⸗ digt werden ſollte, zu leſen: die Züge von einigen derſelben deuteten die lebhafteſte Gemüthsbewegung an.

Der Gerichtshof kam einige Augenblicke nachher.

Der Chef der Jury trat vor, und, die Hand auf der Bruſt, aber mit ſchwacher Stimme, begann er die Leſung des Wahrſpruches.

Fünf Fragen waren der Entſcheidung der Jury unterworfen worden.

Sie waren alſo abgefaßt:

„1. Iſt Herr Sarranti ſchuldig, mit Vorbedacht einen Mord an Orſola begangen zu haben?

„2. Iſt dieſes Verbrechen anderen hienach ſpe⸗ cificirten Verbrechen vorangegangen?

„3. War der Zweck deſſelben, die Vollbringung dieſer Verbrechen zu erleichtern oder vorzubereiten?

„4. Hat Herr Sarranti am Tage des 19. Auguſt oder in der Nacht vom 19. auf den 20. einen Dieb⸗ ſtahl mit Einbruch in der Wohnung von Herrn Gérard begangen?

„5. Hat er die zwei Reffen des genannten Herrn Gérard verſchwinden gemacht?“

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