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er⸗ Samums von den afrikaniſchen Küſten herüberge⸗
lſo tragen, ſich ſo maſſenhaft auf der Inſel lagerten, ne daß der König Ferdinand eine ſogenannte Heuſchre⸗ ng ckenſteuer ausſchrieb.
Dieſe Steuer war zur Bezahlung der Leute be⸗ ſie ſtimmt, welche die ſchädlichen Infekten vertilgen e⸗ ſollten.
n. Man bezahlte jedoch die Leute nicht; die Heu⸗
ls ſchrecken ſtarben ihres natürlichen Todes, ſie kehrten
n8 nie mehr zurück, aber die Steuer beſteht noch immer.
he Ungefähr dieſelbe Bewandtniß hatte es mit der Sammlungsſteuer.
en Man hatte ſie ausgeſchrieben, um die Geldſtrafe zu bezahlen, zu welcher Gent verurtheilt worden war;
die Strafe war trotz ihres ungeheuren Betrags ſchon
. nt bezahlt, aber die Steuer beſtand noch immer ort.
n, Freilich wurden damit die Beamten, die Gou⸗
n verneure und die Räthe des guten Herzogs Philipp
8 bezahlt.
n Der Herzog Karl brach alſo voll Zuverſicht nach Gent auf.
Halbwegs mußte er aus zwei Gründen anhalten:
erſtens um den Gentern Zeit zur Beendigung ihrer Vorbereitungen zu laſſen; zweitens um die Bitten ⸗ der Verbannten anzuhören. Die Verbannten hofften in Folge des Thron⸗ „ wechſels die Erlaubniß zur Rückkehr zu erhalten; aber wenn es leicht war aus einer Stadt hinauszukommen, ſo hielt es ſehr ſchwer dahin zurückzukehren. Mit der Verbannung war immer auch Einzie⸗ hung des Vermögens verbunden; nun wurden ſolche


