Jungfrau von Orleans. 195
die jedenfalls vom böſen Geiſte herrühren; ihre Behaup⸗ tung, daß Gott ihr geboten habe Mannskleider zu tragen, iſt eine Gottesläſterung; daß ſie ſich der Kirche nicht un⸗ terwerfen will, iſt eine Ketzerei.“ Hier hatte man alſo auf einmal das Bündniß mit dem Teufel, die Gottes⸗ läſterung und die Ketzerei.
Johanna ward in der letzten Zeit krank, erhielt aber zu ihrer Behandlung die beſten Aerzte von Paris, denn der König von England wollte, wie der Graf von Warwick ſagte, um alles in der Welt nicht, daß Jo⸗ hanna eines natürlichen Todes ſtürbe, indem er ſie theuer genug erkauft habe, um nach Belieben mit ihr ſchalten und ſie verbrennen zu laſſen. ⸗
Sobald ſie geneſen war, wurde das Urtheil gefällt, d. h. man machte ihr bekannt,„daß ſie als ein verdor⸗ benes Glied von der Kirche ausgeſtoßen und der welt⸗ lichen Gerechtigkeit überliefert wäre.“ Gleichwohl hatten die geiſtlichen Richter moch ſo viel Scham, daß ſie für den Fall, wenn die Angeklagte widerriefe und auf ihre Mannskleider verzichtete, die Strafe in dem, was den Tod oder die Verſtümmelung betreffe, gemildert zu ſehen wünſchten.
Aber wie wollte man dazu gelangen, daß die Ange⸗ klagte, welche noch fortwährend Offenbarungen hatte, bei
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