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Heinrich IV / von Alexander Dumas. Aus d. Franz. von Gottlob Fink
Entstehung
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luſtig wie gewöhnlich herumſpringen und tanzen ſah, konnte er nicht umhin zu ihm zu ſagen:

„Es handelt ſich in Eurer Sache nicht um Tanz⸗ figuren, ſondern um etwas weit Ernſteres.“

Dieſe Bemerkung blieb gänzlich unbeachtet. In der Baſtille erhielt der Graf eine Botſchaft

von ſeiner erſten Gemahlin Charlotte, der älteſten Tochter Heinrichs von Montmorency; ſie hatte vom König die Erlaubniß nicht erlangen können, ihren Gemahl zu beſuchen und ließ ihn daher jetzt fragen, was ſie für ihn thun ſolle.

„Sie mag ganz unbekümmert ſein,“ antwortete er,„und ſoll mir nur regelmäßig alle acht Tage Käſe und Senf ſchicken.“

Das Urtheil wurde am 1. Februar 1605 gefällt. Der Graf und Herr von Entragues wurden zum Tod verurtheilt. In Betreff der Marquiſe fand eine weitläufigere Unterſuchung ſtatt. In dieſer Angelegenheit ſpielte der Bruder Erzengel, ein Ba⸗ ſtard Margarethens, der Mönch und Beichtvater der Frau von Verneuil geworden war, die Rolle des Rathgebers.

Acht Tage nach dem Urtheil wurde die gegen den Grafen von Auvergne ausgeſprochene Todes⸗ ſtrafe in lebenslängliches Gefängniß umgewandelt. Die Marquiſe wurde begnadigt und erhielt die Er⸗ laubniß ſich in ihr Haus zu Verneuil zurückzuziehen. Ihr Vater wurde in ſein Haus in Malesherbes internirt, um uns eines modernen Ausdrucks zu be⸗ dienen.

Der Graf von Auvergné blieb in der Baſtile, wo er einen Miethvertrag auf zwölf Jahre abſchloß.