Teil eines Werkes 
7.-10. Bändchen (1848)
Entstehung
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genannt hat, ſind, wenn es ſich um ihre Vertheidigung handelt, tapfer. Colbert hatte keine Furcht vor den zweiunddreißig Zähnen von d'Artagnan; er ſtemmte ſich an und ſagte plötzlich:

„Mein Herr, der Herr Oberintendant war nicht berechtigt, zu thun, was er gethan hat.“

„Was ſagt Ihr?“ verſetzte d'Artagnan.

„Ich ſage, daß Eure Anweiſung... Wollt mir Eure Anweiſung zeigen, wenn es Euch beliebt?“

„Sehr gern; hier iſt ſie.“

Colbert nahm das Papier mit einem Eifer, den d'Artagnan nicht ohne Unruhe, und beſonders nicht ohne ein gewiſſes Bedauern, die Anweiſung abgegeben zu haben, bemerkte.

„Nun! mein Herr,“ ſagte Colbert,„die königliche Ordonnanz lautet, wie folgt:

„„Nach Sicht bezahle man an Herrn d'Artagnan die Summe von fünftauſend Livres, welche ein Quartal der Penſion bildet, die ich ihm ausgeſetzt habe.““

„Das ſteht in der That geſchrieben,“ ſprach d'Ar⸗ tagnan, Ruhe heuchelnd. 3

„Nun! der König war Euch nur fünftauſend Livres ſchuldig, warum hat man Euch mehr gegeben?“

„Weil man mehr hatte und man mir mehr geben wollte; das geht Niemand etwas an.“

„Es iſt natürlich,“ ſagte Colbert mit einer gewiſſen Selbſtgefälligkeit,„Ihr kennt die Gebräuche des Rech⸗ nungsweſens nicht; doch, mein Herr, wenn Ihr tauſend Livres zu bezahlen habt, was thut Ihr?“

„Ich habe nie tauſend Livres zu bezahlen,“ ant⸗ wortete d'Artagnan.

„Wenn Ihr aber,“ rief Colbert zornig,„wenn Ihr aber eine Bezahlung zu leiſten hättet, ſo würdet Ihr nur bezahlen, was Ihr ſchuldig ſeid.“ 3

„Das beweiſt nur Eines: daß Ihr nämlich Eure beſondern Gewohnheiten im Rechnungsgeſchäft habt,

während Herr Fouquet die ſeinigen hat.“