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gegen den Mann zu begehen, der in der engſten Beziehung zu ihr ſtand, gegen den Gatten, gegen den Vater ihres geſtorbenen Sohnes, ihrer noch lebenden Tochter darſtellte? Nein! elendes, erbärmliches Geſchwätz über Streitigkeiten mit Dienern, über eine Ohrfeige, die ein anmaßendes Kammermädchen erhielt, über eine heftige Antwort gegen die herriſchen Worte eines maßlos aufgeregten Gatten. Welches menſchliche Weſen könnte dem Verdacht entgehen, eines Mordes fähig zu ſein, wenn Kleinigkeiten wie dieſe, im Ernſt als Beweis einer ſolchen Anklage gelten ſollten?
„Nehmen wir aber an, ſie hätte ihren Gatten zu der beſtimmten Zeit getroffen; Andere wären ebenfalls gegenwärtig geweſen(und Alles ſcheint darauf hinzudeuten, daß mehr als Einer bei dieſer Ge⸗ legenheit gegenwärtig war), ein Streit ſei entſtanden, in welchem der Gatte fiel, während die Gattin keinen Theil daran hatte, im Gegentheil als eine hülfloſe Zeugin des entſetzlichen Auftritts dabei ſtand; ihre eigene Sicherheit konnte nur durch den Schwur des Ge⸗ heimniſſes, in Bezug auf die Vorfälle, erkauft werden— ſollte das nicht Alles genügend erklären, wenigſtens eben ſo wahrſcheinlich als die Vermuthung des Staatsanwalts? Selbſt wenn er auf der Wunde beſtände als einer bewieſenen Thatſache, würde ſie nicht eben ſo gut erklärt durch die Vermuthung, daß ſie vergeblich einſchritt, um ihres Gatten Schickſal abzuwenden, und bei dem Ver⸗ ſuch verwundet wurde? Das Verlieren des Handſchuhs, die Scene bei dem Badehalter, ihre Aufregung bei ihrer Rückkehr zur Familie der Gräfin, ihre Verwirrung beim Anblick Ferdinands, die ihr zu⸗ geſchriebenen Worte, ſelbſt ihr hartnäckiges Stillſchweigen, welches der Staatsanwalt ſo freundlich als den Beweis annimmt, der am meiſten gegen ſie ausſagt, Alles läßt aus dieſem Geſichtspunkte die genügendſte Erklärung zu. Dieſes Schweigen kann das Reſultat eines mißverſtandenen Begriffs religiöſer Verbindlichkeit ſein, vielleicht das Reſultat der Dankbarkeit für ihre Erhaltung, die ſie um ſo ſtärker


