Teil eines Werkes 
13./14. Th. (1845)
Entstehung
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ſie hätten nichts der Art geſehen, und hätten es alſo auch nicht ſagen können.

Die Vorfälle bei Madame Veitel ſtehen in keiner Beziehung mit den Ereigniſſen am Raubſtein.

Aber der Staatsanwalt behauptet, jeder Zweifel werde durch die Thatſache gehoben, daß die Uhr und der Trauring des Verſtor⸗ benen im Beſitz der Angeklagten gefunden worden ſei. Ich gebe zu, daß die Uhr Hermanns Uhr, der Ring Hermanns Trauring iſt. Aber ich frage, wo iſt der Beweis, daß ſie je dem Todten gehörten; wo namentlich der Beweis, daß ſie zur Zeit ſeines Mordes oder um die⸗ ſelbe in ſeinem Beſitz war? Die Haushälterin, die Diener in K., der Wirth in der Waldherberge, Alle ſprechen nur von einer goldenen Uhr, von einem goldenen Ringe, Keiner von ihnen erkannte oder konnte erkennen dieſe Uhr und dieſen Ring.

Der Baron Ferdinand? Er ſah ſeinen Bruder lebend zum letz⸗ ten Male, als dieſer ſich mit meiner Clientin verheirathete. Die Trennung trat ein, während er auf Reiſen war; als er zurückkehrte, war Hermann bereits fortgegangen. Was er beſeſſen, welchen Schmuck er nach jener Zeit getragen haben mochte, kann Baron Fer⸗ dinand unmöglich wiſſen.

Aber wie einfach iſt auch hier die Erklärung? Die Uhr war ein Hochzeitsgeſchenk, der Ring war Hermanns Trauring. Iſt es nicht ein bekannter Gebrauch bei Liebenden und Gatten, die ſich getrennt haben, ſich die Geſchenke zurückzugeben, die ſie in den Tagen der Neigung oder der Vereinigung erhalten hatten? War es nicht natür⸗ lich, daß, als die Trennung ſtattfand, der Gatte ſeiner Gattin dieſe Zeichen der Liebe zurückgab? Das war auch die Anſicht des Kammer⸗ mädchens, die ſie bei ihrem Anblick ausſprach. Auch meine Clientin trug nach der Trennung niemals ihren Trauring. Und warum? Er wurde, wie das Kammermädchen ausſagt, ihrem Gatten zurück⸗ geſchickt.