Teil eines Werkes 
13./14. Th. (1845)
Entstehung
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Ja, es iſt ſogar wahrſcheinlich, daß der Mord wenigſtens wäh⸗ rend der Nacht nach dem 24. Auguſt geſchah. Wäre der Leichnam, nach der Annahme des Staatsanwalts, am Vormittag des 24. an die Kapelle gelegt worden, ſo iſt es faſt unmöglich, daß er nicht noch im Laufe deſſelben Tages geſehen worden wäre. Jener Sonnabend war der Geburtstag der Fürſtin, ein Tag, wo der Weg nach der Kapelle von den Bauern aus der Umgegend häufig begangen werden mußte. Es iſt wahrſcheinlich, daß die That damals nicht geſchah; denn der Staatsanwalt ſelbſt nimmt an, der Mord und das Hintra⸗ gen des Leichnams an die Kapelle falle in dieſelbe Zeit. Aber wenn die That nun in der Nacht des 24. geſchah, fällt das ganze Gebäude von Vermuthungen, das ſo geſchickt auf die geheimnißvolle Abweſen⸗ heit der Baronin gebaut iſt, zuſammen.

Und was war denn in ihrem Betragen an jenem Tage, um

auf die Vermuthung der Schuld zu führen? Die Anſicht des Staats⸗ anwalts iſt, wie man ſich erinnern muß, ſie ſei an jenem Tage nach

Hilgenberg gekommen, in Folge einer vorhergegangenen Verabredung, um die in dem Briefe vom 21. Juli und dem im Notenhefte gefunde⸗ nen Papierſtreifen angedeutete Beſtellung zu halten.

Stimmen die Umſtände mit dieſer Annahme? Es war nur Zu⸗ fall, daß die Familie des Baron Ketiler ſie an jenem Tage nicht nach Hilgenberg begleitete; und wie hätte ſie ſich denn von ihrer Beglei⸗ tung losmachen können? Durch eine angebliche Einladung von einer Freundin, die gar nicht eriſtirte? Diejenigen, die mit ihr innig be⸗ freundet waren, welche ihre Verbindungen kannten, konnten durch ein ſolches Mährchen nicht getäuſcht werden. Der Gedanke an einen abgekarteten Plan dieſer Art wird auch durch ihr Betragen widerlegt. Sie erhält einen Brief von Madame Sechauſen, lieſt ihn, übergiebt ihn der Gräfin und wird von ihr aufgefordert, die Einladung anzu⸗ nehmen. Iſt ein Beweis vorhanden, daß ſie Madame Seehauſen nicht beſuchte? Man ſagt, von einer ſolchen Perſon habe man in