Teil eines Werkes 
13./14. Th. (1845)
Entstehung
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94⁴ dieſes Umſtandes deutlich erinnerte, meinte, es ſei ein grünſeidenes Kleid geweſen. Die Gräfin Koß und ihre Töchter behaupteten, es ſei nicht grüne Seide geweſen, obgleich der Civilkläger Alles that, um ihrem Gedächtniß nachzuhelfen. Beide Perſonen ſcheinen einen Hut und einen Regenſchirm getragen zu haben von hellen Farben; es wäre ein Wunder geweſen, wenn es im Sommer anders geweſen wäre.

Aber ein Stück Seidenzeug wurde um den Leichnam gefunden, ein anderes fand man an einem Buſche hängen. Man iſt der Mei⸗ nung, dieſes Tuch habe der Frau gehört und ſei von ihr getragen worden, welche die Wunde hatte. Ich nehme es an; es iſt ein Be⸗ weis, daß die Baronin nicht dieſe Perſon war. Eine der Hauptzeu⸗ gen in dem ganzen Prozeß, die Frau des Rectors, ſagt, daß dieſe Theile einen ſo groben und gemeinen Shawl bildeten, ſowohl in Farbe als Gewebe, daß ihn keine Köchin tragen würde. Paßt das zu der Frau von Preuſſach, welche ungeheure Summen für Putzſa⸗ chen ausgiebt, Madame Tieffe begünſtigt, und nur mit Handſchuhen zu Bett geht?

Und das führt mich zu dem Handſchuh. Ein rechter Handſchuh wird in der Nähe des Raubſteins gefunden; er trägt den Stempel der Madame Tieffe. Ein linker Handſchuh mit demſelben Stempel findet ſich im Beſitz der Tochter des Pfarrers, die ihn von dem Kam⸗ mermädchen der Baronin erhalten haben will. Sie müſſen ein Paar ſein: folglich war die Baronin auf dem Gebirge; die Baronin ließ den rechten Handſchuh fallen, der die Blutſpuren zeigt.

Aber weshalb müſſen die Handſchuh ein Paar ſein? Weil ſie in Größe, Stoff und Arbeit einander gleichen? Wie viele tauſend Paare, genau von derſelben Art, müſſen jährlich von einem ſolchen Etabliſſement wie das der Madame Tieffe in Umlauf geſetzt werden? Wer kann behaupten, daß von hundert Paaren gerade dieſer rechte Handſchuh zu jenem linken Handſchuh gehört? Was folgt alſo dar⸗