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Theorie, der wirkliche Urheber des Verbrechens ſein, wenn wirklich ein Verbrechen begangen wurde?
„Uebrigens iſt dieſes Fragmeni gar kein wirklicher Brief, es iſt ein Theil einer eingebildeten Epiſtel, vielleicht ein Abſchnitt einer Novelle, die man abſchreiben wollte.
„Doch eine Reihe von Umſtänden knüpft ſich aneinander, um die Baronin von Preuſſach mit dem Verbrechen zu belaſten. Am 24. Auguſt hat man eine Dame nach dem Raubſtein gehen, ſpäter an demſelben Tage, verwundet in der Hand, zitternd und aufgeregt, in Begleitung eines Waldhüters in Schlingen geſehen; ihre Klei⸗ dung ſoll mit der der Frau von Preuſſach übereinſtimmen, die wäh⸗ rend des ganzen Tages in geheimnißvoller Abweſenheit von ihrer Geſellſchaft in Hilgenberg war; ſie ſoll am Vormittag mit einem Herrn im Hauſe der Madame Veitel eine Zuſammenkunft gehabt ha⸗ ben und ſpäter in ſeiner Begleitung gegen den Raubſtein zu geſehen worden ſein. Dieſe Perſon wird für die Baronin gehalten und die Baronin ſoll bei dem Mord gegenwärtig geweſen ſein.
„Daß man eine Frau an dieſem Tage in den Gebirgen geſehen haben kann, und daß die Scene, welche die Frau des Badehalters be⸗ ſchreibt, ſtattgefunden habe, iſt keine Frage. Aber obgleich dieſes Weib Anfangs behauptete, ſie erkenne in Frau von Preuſſach jene Dame wieder, ſo hat ſie doch vor dem Gerichtshofe dieſe Ausſage wieder zurückgenommen. Ihr Haus war dunkel, der ganze Auftritt dauerte, nuch ihrem eigenen Bericht, nur wenige Minuten;kaum ward ein Wort geſprochen, wie konnte ſie denn nach einem Jahre die Perſon wieder erkennen wollen, deren Wunde verbunden worden war? Ihr Mann, der ſie verbunden hatte, iſt todt, von ihm konnte ihr Zeugniß nicht beſtätigt werden.
„Iſt es wirklich erwieſen, daß die Kleidung der Baronin von Preuſſach dieſelbe geweſen, welche die Dame mit der Wunde trug? gewiß nicht. Des Badehalters Frau, die einzige Zeugin, die ſich


