Teil eines Werkes 
13./14. Th. (1845)
Entstehung
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Der Präſident, ein Mann von impoſantem Aeußern, redete die Angeklagte an. Sie ſtand auf und beantwortete die gewöhnlichen Fragen über Namen, Stand und Wohnort mit leiſer, kaum hörba⸗ rer Stimme. Die Geſchwornen wurden darauf eingeführt und ver⸗ eidet und endlich die Anklageacte vorgeleſen, welche lang und um⸗ ſtändlich die Angeklagte als Mitſchuldige an dem Morde ihres Gatten darſtellte; ihr Vertheidiger läugnete dies, und das Zeugenverhör begann.

Es waren gegen vierzig Zeugen, wir übergehen aber ihre Aus⸗ ſagen, da wir ſie dem Weſentlichen nach bereits angeführt haben. Diejenigen Punkte, in welchen ſie von dem gegebenen Thatbeſtand abwichen, ergeben ſich aus der Vertheidigung von ſelbſt.

Beim Schluß der Zeugenausſagen, welche das Gericht zwei Tage aufgehalten hatten, und in deren Lauf mehrere heftige Debatten über manche ſtreitige Fragen vorgefallen waren, fragte der Präſident die Gefangene, ob ſie noch ein Zeugniß anzuführen habe; in dieſem Falle werde man die nothwendige Zeit ihr gönnen.

Ein kurzes und ernſtes Geſpräch fand flüſternd zwiſchen der Dame und ihrem Vertheidiger ſtatt. Der Letztere ſchien ihr einen Rath zu geben, den ſie ablehnte, denn ſie ſchüttelte traurig aber entſchieden den Kopf. Endlich wandte ſich der Advokat an das Gericht.

Meine Clientin lehnt es ab, irgend einen neuen Zeugener⸗ beizuführen. Sie will das Reſultat erwarten wie es ſteht.

Jetzt erhob ſich der Staatsanwalt mit ſeiner Rede an die Ge⸗ ſchwornen. Wir folgen ihm nicht durch ſeinen langen und in mancher Hinſicht ſehr eindringlichen Commentar über die Zeugenausſagen, ſondern geben nur in der Kürze den Schluß, zu dem er durch ſie ge⸗ kommen war.

Ihm ſei es klar, ſagte er, daß Baron Hermann von Preuſſach ermordet worden ſei, und zwar vermittelſt eines ſcharfen Inſtruments, wahrſcheinlich eines Meſſers. Die Ausſagen der Zeugen hätten