Teil eines Werkes 
13./14. Th. (1845)
Entstehung
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Wichtigkeit zu geben und eine außerordentliche Menge von Zuſchauern herbeizulocken.

Das Amt eines Präſidenten war von einem der älteſten Richter des Appellationshofes, das des öffentlichen Anklägers von einem der ausgezeichnetſten Mitglieder des Advokatenſtandes der Provinz, dem Generalprocurator Schomberg, übernommen worden. Die Sitzungen wurden am 1. Juli 1818 eröffnet. Um acht Uhr Morgens wurden die Galerien dem Publikum geöffnet, und in einer Viertelſtunde waren ſie bis zum Erdrücken gefüllt. Unter den Zuſchauern waren viele Damen.

Gegen neun Uhr ließ der Präſident die Angeklagte einführen. Aller Augen waren auf die Thür gerichtet, durch die ſie eintreten ſollte.

Albertine erſchien, von ihrem Vertheidiger geführt, und ſetzte ſich auf den für ſie beſtimmten Platz.

Schön war ſie, obgleich die Roſen von ihren Wangen verſchwun⸗ den waren und einer marmornen Bläſſe Platz gemacht hatten; denn noch immer trugen ihre Züge einen edlen Ausdruck, ihr Blick war ſtolz und würdig. Ihre Kleidung war eben ſo einfach als paſſend; ein ſchwarzſeidenes Kleid, Hut und Schleier von derſelben Farbe, und ihr einziger Schmuck eine dünne goldene Kette, an welcher ihre Uhr hing. Der günſtige Eindruck, den ihre Erſcheinung auf das Publikum machte, war ſichtbar.

Neben ihr ſaß ihr Civilkläger, Ferdinand von Preuſſach, eben⸗ falls der Gegenſtand allgemeiner Aufmerkſamkeit, obgleich ſichtbar von weniger günſtiger Art. Seine wohlgeformten Züge verriethen eine peinliche Ruheloſigkeit, welche im Lauf des Verfahrens zuweilen faſt bis zur Entſtellung ſtieg. Die Zeugen ſaßen im allgemeinen Schweigen da, mit niedergeſchlagenen Augen; viele von den Damen ſchwammen in Thränen.