Teil eines Werkes 
11./12. Th. (1844)
Entstehung
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Sobald dies Bekenntniß offenkundig geworden war, ſuchte die Frau Lebrun's zunächſt das Gedächtniß ihres Gatten reinzuwaſchen von der entſetzlichen Anklage, der er unterlegen war, und verklagte dann die Herren von Savonieère als Urſache ſeines Todes, indem ſie nicht allein das teſtamentariſche Legat der Frau Mazel mit den Verzugszinſen reclamirte, ſondern auch einen Schadenerſatz von 50,000 Livres für ihre Kinder und 20,000 Livres für ſich verlangte. Dieſer neue Proceß dauerte bis zum 30. März 1794, wo Frau Lebrun durch Urtheilsſpruch des Parlaments zwar das Legat mit den Verzugszinſen und Ehrenrettung ihres Gatten, doch keine Entſchädigung erhielt.

Dr. Meyer.