Teil eines Werkes 
1./2. Th. (1844)
Entstehung
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Ob ich gleich einen andern Namen angenommen hatte, ſo machte mich der Procurator doch endlich ausfindig und erlangte diesmal ein ſchreckliches Urtheil gegen mich, lebenslängliches Ge⸗ füngniß. Man brachte mich nach St. Pelagie, wo es weder Gar⸗ ten, noch Promenade, noch Gefährtinnen, noch einen Geliebten giebt, der über mich wacht, St. Pelagie, das halboffene Grab.

Nur eine Erinnerung, die mich tröſtet, iſt mir geblieben, die Erinnerung an Montbrun, den Einzigen, den ich geliebt habe. Den Dolch, der ſich mit ſeinem Blute färbte, habe ich ſtets auf meinem Herzen getragen. Dieſer Dolch hat noch Jemanden zu treffen.

2.

Den Tag, nach dem er dieſes traurige Geſtändniß geleſen hatte, fand Heinrich Marien noch niedergeſchlagener. Als ſie ihn ein⸗ treten ſah, ließ ſie ſchweigend das Haupt ſinken wie vor ihrem Richter. Er reichte ihr die Hand und ſie hielt ihm die ihrige hin, ohne ihn anzuſehen.

Marie, ſagte Heinrich mit feſter Stimme,ich heirathe Sie vor Gott und den Menſchen.

Sie ſank auf ihre Kniee vor ihm nieder.

Ich habe nichts mehr zu ſagen, flüſterte ſie;Sie ſind mein Gebieter und ich werde Ihren Befehlen gehorchen.

Gnade, Madame, ſprechen Sie nicht alſp. Ich heirathe Sie nicht Ihret⸗, ſondern meinetwegen; ich heirathe Sie, weil ich Sie liebe; es iſt das kein Opfer. Weit entfernt, Ihr Gebieter zu ſein, bin ich nur Ihr ergebener Sklave.

Heinrich Thome hatte das Heirathsgeſuch bei demſelben Ge⸗ richte eingegeben, welches die Bitte Mariens zurückgewieſen. Dieſes Geſuch war würdevoll und einfach, eine ſchöne Vertheidigungs⸗ ſchrift Mariens.

Das Geſuch wurde durch den Advocaten ſo wohl unterſtützt, daß der Gerichtshof daſſelbe genehmigte.