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haltung von mir als Eigenthum eingeräumt, auch ſonſtige Privi⸗ legien in Feldern, Milchkammern, Staͤllen, Obſtgärten, Wieſen, Spei⸗ chern u. ſ. f. zugeſtanden und dreihundert Pfund jährlich in baarem Geld ausbezahlt werden. Meine Schweſter erhielt viertauſend Pfund zinstragende Kapitalien: der Reſt des Vermoͤgens— eine jährliche Rente von fünfhundert Thalern— war mir beſtimmt. Da unſer Gut mit Mühle, Schaluppe und Hafengebühren nach Abrechnung des ganzen Haushaltungs⸗Aufwands noch ein jäͤhrliches reines Einkommen von mehr als tauſend Thalern abwarf, ſo konnte ich in den einfachen Sitten, wie ſte zu Clawbonny herrſchten, erzogen, über Mangel an Geld und Gut mich wahrlich nicht beklagen.
Mein Vater hatte Mr. Hardinge zum Vollſtrecker und meine Mutter zur Vollſtreckerin des Teſtamentes, beide mit den Rechten des Ueberlebenden, beſtimmt: auch für die Vormünder hatte er die gleiche Vorſorge getroffen. So wurden wir alſo durch den Tod unſerer Mutter die Mündel des Geiſtlichen allein, was uns beiden ſehr erwünſcht kam, da wir den guten Mann und beſonders ſeine Kinder aufrichtig liebten. Er hatte deren zwei, welche uns im Alter ſo ziemlich nahe ſtanden: Ruprecht Hardinge war kein volles Jahr aͤlter als ich, während ſeine Schweſter Lucy etwa ſechs Monate weniger als Grace zählte. Wir vier hegten ſaͤmmtlich große Anhäng⸗ lichkeit für einander und zwar von früheſter Kindheit an, da Mr. Hardinge, ſobald ich der Frauenſchule entwachſen war, meine Er⸗ ziehung uͤbernommen hatte.
Ich kann übrigens nicht behaupten, daß Ruprecht Hardinge ſeinem Vater durch Fleiß und gute Aufführung die Freude bereitet hätte, wie ſie ein williges, aufmerkſames Kind den Eltern ſo leicht und in ſo hohem Grade gewähren kann: von uns Beiden war ich bei weitem der beſſere Schüler und Mr. Hardinge hatte mich ſchon ein Jahr vor meiner Mutter Tode für reif in das College erklärt; allein die Verblichene war nicht geneigt geweſen, mich früher nach Pale zu ſchicken, wo ſich das mir von meinem Vater beſtimmte
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