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Für meine Schweſter wie für mich war dieſer Todesfall weit nicht ſo ſchmerzlich, als es der Verluſt unſeres Vaters geweſen war: hatten wir doch von unſerer Mutter ſo viele Beweiſe ihrer auf⸗ opfernden Güte empfangen, ſo manchen Triumph ihres feſten Glau⸗ bens miterlebt, daß wir die ſtille, aber innige Ueberzeugung in uns fühlten, ihr Tod ſey nur ein Uebergang zu einem beſſeren Daſeyn — eine Ueberzeugung, welche jeden Kummer von unſerer Seite als ſelbſtiſch erſcheinen ließ. Allein unſer Weinen und Wehklagen war dennoch nicht ſobald geſtillt, wenn wir uns auch in einer Beziehung — für die Hingeſchiedene— freuten; war ſie doch von ſchweren körperlichen Leiden erlöst, ja ich erinnere mich noch, als ich einen letzten Blick auf das theure Antlitz warf, wie ich bei dem Gedanken, daß der Schmerz ſeine Herrſchaft über die liebe Geſtalt verloren habe und ihr Geiſt in den Wohnungen der Seligen verweile— die ſtille Ruhe auf ihren Zügen mit einem Gefühle betrachtete, das dem Triumphe nahe verwandt war. Später überfiel mich der Schmerz freilich nur um ſo heftiger, und meine Schweſter nahm ihren vollen— ja mehr als vollen— Antheil an meinem Klagen.
Ich hatte mich nach meines Vaters Tode um die Art und Weiſe, wie er über ſein Eigenthum verfügt, niemals bekümmert: ich hörte zwar manchmal von ſeinem Teſtamente reden, erfuhr auch zufällig ſo manches über die Form, wie man die Aechtheit der Urkunde nachgewieſen und die obrigkeitliche Anerkennung erlangt hatte; doch erſt nach dem Hinſcheiden meiner Mutter hielt Mr. Hardinge mit Grace und mir über dieſen Gegenſtand eine offene Unterredung, in der uns zum erſtenmal die getroffene Willensver⸗ fügung mitgetheilt wurde. Mir hatte mein Vater Gut, Mühle, Landungsplatz, Schaluppe, Geräthe, Viehheerden, Vorräthe u. ſ. w. als ausſchließliches Eigenthum vermacht, nur ſollte der Mutter bis zu meiner Volljährigkeit die volle Nutznießung des Ganzen zuſtehen und nach erreichter Majorennität ſollte ihr einer der behaglicheren Flügel des Hauſes mit allen Bequemlichkeiten für eine kleine Haus⸗


