trotz dem, daß der frühe Tod aller übrigen Söhne Schloß, Park und Wappenſchild der Familie noch ohne geſetzlichen Erben gelaſſen hatte. Mit einem Worte— ſobald Sir Wycherly die Augen ſchloß, war mit ihm auch dieſer Zweig der Wychecombe's erloſchen, und Nie⸗ mand vorhanden, der das Familiengut in Beſitz nehmen konnte. Nicht einmal ein weiblicher Erbe oder irgend ein ſonſtiger Seiten⸗ verwandter war aufzufinden und ſo blieb Sir Wycherly nichts anders übrig, als ein Teſtament aufzuſetzen, um das Erbgut nicht gar, Gott weiß in weſſen Hände, übergehen, oder, was noch ſchlimmer war, zuletzt noch an den Lehensherrn heimfallen zu laſſen. Zwar ſprach Tom Wychecombe, des Richters älteſter Sohn, in allerhand dunklen Andeutungen von einem noch obſchwe⸗ benden Geheimniß, betreffend die zeitige Vermählung ſeiner beiden
Eltern— eine Thatſache, welche allerdings alle weiteren Teſta⸗
mentsverordnungen unnöthig gemacht hätte, da das Familiengut, ſoweit es die direkten Abkömmlinge eines gewiſſen alten Sir Wycherly betraf, immer ſtreng auf den Aelteſten vererbte; doch hatte unſer Sir Wycherly ſeinen Bruder während deſſen letzter Krankheit beſucht und bei dieſer Gelegenheit folgende Unterredung mit ihm gehalten.
„Und nun, Bruder Thomas,“ ſagte der Baronet in freund⸗ lichem, tröſtendem Tone,„da Du denn doch durch Dein Gebet und das reumüthige Bekenntniß Deiner Sünden Deine Seele gewiſſer⸗ maßen für den Himmel vorbereitet haſt, ſo darf wohl auch noch ein vernünftiges Wort über die Angelegenheiten dieſer Welt ge⸗ ſprochen werden. Du weißſt, ich bin kinderlos— das heißt—“
„Ich verſtehe Dich ſchon, Wycherly,“ unterbrach ihn der Ster⸗ bende;„du biſt ein Junggeſelle.“
„So iſt's, Thomas; und Junggeſellen ſollten wenigſtens keine Kinder haben. Hätte unſern armen Bruder James nicht jenes Unglück betroffen, ſo ſäße er jetzt an Deinem Bette und hätte uns Alles gehörig erklären können. Den heiligen James habe ich ihn immer genannt und er verdiente wahrlich dieſen Namen.“


