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Die beiden Admirale : ein See-Roman / von James Fenimore Cooper. Aus dem Engl. von Eduard Mauch
Entstehung
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wie gewöhnlich, bei der Juſtiz, im Schooße der Kirche, in der Armee und in der Marine ein Unterkommen geſucht und genau in der hier aufgezählten Reihenfolge ihre Anſtellung gefunden. Der Advokat hatte ſich mit dem Titel Baron Wychecombe bis zum wirklichen Richter emporgeſchwungen; ſeine Haushälterin hatte ihm drei uneheliche Kinder geboren und als er ſtarb, hinterließ er dem älteſten das während ſeiner Amtsführung erworbene Vermögen; den beiden jüngeren hatte er Stellen in der Armee gekauft. Der Geiſtliche brach noch als Vicar auf einer Fuchsjagd den Hals; er ſtarb unvermählt und ſo viel man wenigſtens wußte kinder⸗ los. Er war unter allen Brüdern Sir Wycherly's Liebling geweſen und Letzterer pflegte oft von ihm zu ſagen:er hahe gerade durch ſeinen Tod ſeinen Pfarrkindern das würdige Beiſpiel eines tüchtigen Jägersmannes hinterlaſſen. Der Soldat ſiel ſchon vor ſeinem zwanzigſten Jahre in einer Schlacht und ein Vierteljahrhundert vor dem Beginne unſerer Erzählung war auch der Name des Jüngſten in Folge eines Schiffbruchs aus der Liſte der königlichen Marine⸗ lieutenants verſchwunden.

Zwiſchen dieſem Marineoffizier und dem Haupt der Familie hatte übrigens niemals beſondere Sympathie geherrſcht, und zwar, wie man ſich allgemein zuflüſterte, weil eine gewiſſe Schönheit Jenem vor dem älteren Bruder den Vorzug eingeräumt hatte, was jedoch ohne weitere Folgen geblieben war, da die Dame noch im jungfräulichen Stande vom Tode weggerafft wurde. Mr. Gregory Wychecombe, der fragliche Lieutenant, war ein ſogenannter ‚wil⸗ der Bube geweſen, und als ſeine Eltern ihn auf die See ſchickten,

hatte ſich die allgemeine Meinung dahin ausgeſprochen, daß der

Ocean in ihm einen würdigen Gegner ſinden würde.

Nach dem Tode des Geiſtlichen waren die Hoffnungen der Familie auf dem Richter concentrirt und alle Diejenigen, welche ſich für den Ruhm und den Fortbeſtand des Hauſes intereſſirten, ſahen mit großem Bedauern, daß Seine Ehrwürden ſich nicht vermählten,