Teil eines Werkes 
2. Th. (1833)
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Verge⸗ Gele⸗ „Ver⸗ die ich gegen eihliche näher, de von ntſchei⸗ nſtiger ben— kommt

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näher, alle, damit ihr deſto beſſer hört, was ich euch zu ſagen habe.“

Die Menge drangte ſie um den Fuß der Eſtrade und Peterchen nahm mit einer belehrenden Miene ſeine

Rede wieder auf.

„Der Zweck aller Herrſchaft iſt, Mittel zu ihrer Er⸗

haltung zu ſuchen,“ fuhr der Landvogt fort;—„denn

wenn ſie nicht beſtehen kann, muß ſie zu Boden fallen; und ihr ſeyd hinreichend unterrichtet, um zu wiſſen, daß, wenn etwas werthlos wird, es auch ſeine Achtung ver⸗ liert. So iſt die Regierung da, um ſich ſelbſt zu ſchüz⸗ zen; denn ohne dieſe Gewalt könnte ſie nicht Regie⸗ rung bleiben, und es lebt wohl kein Menſch, der nicht bereit wäre zuzugeben, daß ſelbſt eine ſchlechte Regierung beſſer iſt als gar keine. Unſere Regierung iſt aber vor⸗ zugsweiſe eine gute, da ſie bei jeder Gelegenheit die größte Sorgfalt anwendet, ſich in Achtung zu erhalten und wer ſich ſebſt achtet, darf gewiß ſeyn, in den Augen Anderergeachtet zu werden. Ohne dieſe Sicherheit würden wir dem zügelloſen Roſſe ähnlich, oder wir würden die Opfer der Verwirrung und der Geſetzloſigkeit, ja, und verdammenswerther religioſer Spaltungen. Ihr ſeht ſonach, meine Freunde, daß ihr nur zwiſchen der Regie⸗ rung von Bern und gar keiner Regierung zu wählen habt; denn wenn nur zwei Dinge da ſind, und das eine wird weggenommen, ſo ſinkt die Zahl um die Hälfte; und da der große Kanton ſeinen Antheil an der Staats⸗ einrichtung behalten wird, ſo bleibt die Waadt, wenn die Hälfte wegfällt, nackt wie meine Hand hier. Fragt euch ſelbſt, ob ihr eine Regierung habt außer dieſer? Ihr 3*