Teil eines Werkes 
1. Bd. (1849)
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Stelle

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andere kaum weniger als zwanzigtauſend umfaſſen dürfte, hat die Königs⸗Grafſchaft ihren ganzen frühern, eigenthümlichen oder örtlichen Charakter verloren. Daſſelbe gilt von der Königin⸗Grafſchaft, obgleich in einem geringern Grade; Suffolk aber iſt immer noch Suffolk, und mit Suffolk allein haben wir es in dieſer Erzählung zu thun. Von Suffolk allein alſo gedenken wir hier einige Worte als vorläufige Erläuterung zu ſagen.

Obgleich die Seeküſte von Suffolk ausgedehnter iſt, als die des übrigen Staates von Neu⸗York, hat es doch nur einen Seehafen, deſſen man außerhalb der Grenzen der Graf⸗ ſchaft ſelbſt erwähnt. Auch iſt dieſer Hafen nicht von großer Bedeutung, denn ſeine Schiffe ſind vorzugsweiſe dem ſchwie⸗ rigen, mannhaften Geſchäfte des Wallſiſchfanges zugethan. Als eine mit dem Wallfiſchfange beſchäftigte Stadt iſt Sag⸗ Hafen der dritte oder vierte Hafen des Landes, und weiß dieſen Rang auch ziemlich zu behaupten.

Ein dem Wallſiſchfange zugethaner Hafen iſt Nichts ohne eine dem Wallfiſchfange zugethane Bevölkerung. Ohne dieſe iſt an einen Erfolg nicht zu denken. Neu⸗York kann Wall⸗ fiſchfahrer für die See ausrüſten und hat dieß oft gethan, indem es in den gewöhnlichen Häfen, wo man dieſes Geſchäft betrieb, Offiziere warb; ſelten aber haben Unternehmungen dieſer Art ſoviel eingetragen, daß dieſelben Unternehmer ſich zu einer zweiten Reiſe verſtanden hätten.

Ein Wallſiſchfahrer muß eben ſo unerläßlich einen gewiſſen esprit de corps haben, wie ein Regiment oder ein Kriegs⸗ chiff von einem ihm eigenthümlichen Geiſte belebt ſein muß. In einem dem Wallſiſchfange zugethanen Hafen herrſcht dieſer Geiſt in einer Ausdehnung und in einem Grade, welche