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Dogen zu sehen, der gerichtet worden. Zu wis- sen ist auch, dafs bey diesem Urtheilsspruche sich Ser Ciovanni Sanudo, der Rath, nicht zu- gegen befand, weil er, wegen Uebelbofinden,
nach Hause gegangen wer, so daſs nur 14 bal-
lotirten, nämlich 5 Räthe, und g vom Rathe der Zehn. Und es ward beschlossen, dafs alle Güter des Dogen wie der übrigen Verschwor- nen, dem Staate anheim fallen sollten. Aber doch wurde vom Rathe der Zehn besagtem Doge nachgelassen, über 2000 Dukaten seines Ver- mögens zu verfügen. Auch ward beschlossen, dafs alle Räthe und Avogadori der Gemeinden sowohl als des Raths der Zehn und der Giunta, welche gedachtes Urtheil über den Dogen und die anderen gefällt hatten, Freyheit genieſsen sollten, Tag und Nacht in Venedig und von Gradofino bis nach Cavarzere, welches noch in das Herzogthum gehört, Waffen tragen zu dür- fen, auch zwey Knappen zu haben auf Lebens- zeit, welche zu Haus in ihrem Lohn und Brode stehen. Und die keine Knappen haben, können diese Erlaubnils ihren Kindern oder Brüdern


