Jakob von Artevelde.
Durch lange Gewohnheit hatte das Volk ſich einge⸗ bildet, daß auf dem Freitagsmarkte jeder Bürger, gleich viel ob arm oder reich, über die Angelegenheiten der Ge⸗ meine und des Landes ſagen könne, was er wolle, ohne daß es der Obrigkeit geſtattet ſei, den Genuß dieſer Frei⸗ heit zu beſchränken oder Jemanden beſonders zu beſtra⸗ fen für Etwas, das ſich auf dem Freitagsmarkte ereig⸗ net hatte. In der Meinung der Menge galt dieſer Platz daher als ein freier Boden, auf dem Niemand zu gebie⸗ ten habe denn das Volk allein; was man in keiner an⸗ dern Straße oder auf keinem andern Markte thun und ausſprechen durfte, das ſagte man laut und that es öf⸗ fentlich auf dem Freitagsmarkte.
Bei Aufſtänden oder zur geſetzlichen Vertheidigung von des Volkes beeinträchtigtem Rechte verſammelten ſich hier die bewaffneten Mitglieder der Neeringen oder Gilden, bereit als eine eiferſüchtige und mannhafte Ge⸗ meine die Freiheit zu rächen, und wenn ſie auch nur dem Scheine nach angegriffen worden war. Hier auch, vor dem Giebel des Hochhauſes, ſchwor Gent ſeinen Für⸗ ſten Treue und legten dieſe den Eid ab, Flanderns Rechte nicht zu ſchänden.
Im vierzehnten Jahrhundert hatte der Freitagsmarkt ein ganz anderes Ausſehen als jetzt; die St. Jakobs⸗ kirche, von allen andern Gebäuden abgeſondert, be⸗ herrſchte den ganzen Plan, ohne daß ein einziges Haus ihre Ausſicht bis an die Leije verhinderte. Dieſer Tem⸗ pel war von einer runden Mauer umſchloſſen, innerhalb
welcher ſich der Kirchhof mit ſeinen einſamen Gräbern
ausbrer über d es um Weg a ger En tes, ſta rundem meinem über al ſerne C chen wi Stück zu Ma oder Ge verfälſch Ruhme ward z3 den Rir markt ſ meiſt ve derſelben ein Zien ſchen w ten hin oder ſon den Pfe eingefüg zu glau Bauma⸗


