im Begriffe, weiter nach Baden⸗Baden zu gehen, die Telegramme an die Polizei waren nur zur Vorſicht voraufgeſandt, ein allenfalls verſuchtes Entweichen zu verhindern. Geſtützt auf den erwirkten Haftbefehl, wollte er perſönlich den Verſuch machen, die Forderung ſeines Hauſes einzutreiben. Dem Geſchäftsmanne lag wenig an der Arretirung und Alles an ſeinem Gelde, und er wußte viel zu gut, welch' mannigfaltige Reſſour⸗ cen ſich in den Spielbädern ſolch' abenteuernden Exi⸗ ſtenzen öffnen, als daß er ſeinen Schuldnern dieſelben durch eine rückſichtsloſe Verhaftung auf alle Fälle, zu ſeinem eigenem Schaden, hätte abſchneiden ſollen. Darum ſollte vor Allem ſondirt werden, und die ge⸗ richtliche Beihülfe bei ſonſtiger Zahlungsfähigkeit nun auch den guten Willen der ſäumigen Schuldner ein wenig fördern.
Die Begegnung im Bahnhofe überſtürzte die Sache allerdings, doch nicht zum Schaden des Geſchäfts⸗ mannes, der nicht geſonnen, die beiden Ausreißer ſich entſchlüpfen zu laſſen, ſofort polizeiliche Hülfe in An⸗ ſpruch nahm und Monſieur Laganſe und ſeine Ge⸗ fährtin vorläufig an der Weiterreiſe verhinderte. Der falſche Marquis, nicht wenig betroffen, wahrte doch ſeine Faſſung, und als er erſt ſah, um was es ſich handle, und daß der jüngſte Streich bis zum Augen⸗
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