Teil eines Werkes 
2. Th. (1820)
Entstehung
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iſt in meiner Gewalt und wird nie wieder in die Deinige gerathen. Bis ſo weit habe ich der Mutter Adelens jegliches Opfer gebracht. Unter den gegen⸗ wärtigen Umſtaͤnden, die Wuͤrde eines Mannes und des Vaters Gewalt zu behaupten, bin ich mir ſelbſt und meinem Kinde ſchuldig. Ich werde nicht eher wieder in mein Haus zuruͤckkehren, als nachdem Du es verlaſſen haben wirſt. Um Got⸗ teswillen, daß nichts zuruͤckbleibe, das Dir ange⸗ hort. Schon Deines Andenkens iſt es zu viel! Vor gllen Dingen keinen Lärm, kein Aufſehn! Ich habe in Haͤnden, was Dich entlarven mag; zwinge mich nicht, die Mutter meines Kindes vor Gericht zu entehren.

Saint⸗Lambert.

Nachſchrift. Das Witthum von 6000 Franken Jahrgeld, das dir laut Deines Ehecontractes zuſteht, wird Dir regelmäßig ausgezahlt werden. Es gebuͤhrt Dir mit Recht; denn ich bin tod fuͤr Dich. i

In der That lagen dieſem Briefe ſechs Bank⸗ noten beigeſchloſſen. Der erſten Wallung zu Folge,