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„Wie ſo nicht in ſeinem Rechte?“ fragte der Staats⸗ anwalt aufhorchend.
„Die erſten Anſprüche auf das Majorat gehören Regate von Rheinfeld; welche man aber, weil ſie an epi⸗ leptiſchen Zufällen litt, mit Zuſtimmung der Agnaten wie eine Geiſteskranke behandelte und einſperrte. Nun ſoll ſie aber lange völlig geneſen ſein, und die mondſüch⸗ tige Baronin ſich darüber Gewiſſensbiſſe machen.“
„Sie kennen ihren Aufenthalt.“
„Der wäre zu ermitteln. Der Baron ſelbſt hat die Aufſicht unternommen und hält ſie irgendwo verſteckt. Wollte er mich nun anklagen, ſo würde ich hierin eine Unterſuchung verlangen. Sie ſehen alſo, daß er meiner ſchonen mußte.“
„Somit würde ſchließlich vor lauter Erbunfähigkeit vielleicht gar kein befähigter Erbe ſich finden,“ ſagte der Staatsanwalt mit leichtem Spotte.
„Nur daß wir Agnaten, wo wir es angemeſſen halten, ein Auge zudrücken.“
„Wie wäre es nun, wenn Sie mit dieſer Nachſicht in Bezug auf meine Clientin den Anfang machten?“ fragte Möſer aushorchend.
„Sie haben Beweggründe anzuführen, die meine Willfährigkeit heiſchen,“ verſetzte Baron Kuno ſarca⸗ ſtiſch.„Verſuchen wir es alſo Hand in Hand zu gehen? Aber die Bedingungen?“


