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„Den nur ſcheinbaren Vortheil des Beſitzes der ver⸗ ſchuldeten Güter der Barone von Rheinfeld. Um ſo beſſer für ihn, wenn er dieſe nicht hat; denn ſie ſind, wie ſie ſind, eine bloße Laſt.“
„Die ſollte mein Sohn nicht beſitzen? Und warum nicht beſitzen?“ und vor Erregung füllten ſich die blauen Augen mit großen Thränen.
„Weil die Statuten des Fideicommiß gewiſſe Be⸗ dingungen an die Geburt der Mutter knüpfen, welche hier nicht ganz dem Buchſtaben gemäß erfüllt ſind; und, wenn ſie es ſind, doch von dem Agnaten beſtritten wer⸗ den können.“
„Ach ich verſtehe!“ rief ſie, als gehe ihr ein Licht auf,„Baron Kuno tritt gegen meine Geburt auf. Wer war meine Mutter, Herr Staatsanwalt?“ fragte ſie faſt ſtrenge.
„Darum handelt es ſich nicht, ſondern ob Sie gebo⸗ ren waren, als ſich ihre Eltern vermählten, oder vor dem Geſetze als Mantelkind bezeichnet werden können.“
„Und dies iſt der Fall?“ fragte ſie athemlos.
„ Der Staatsanwalt antwortete nicht.
„Ich weiß genug,“ murmelte ſie und legte das erbleichende Geſicht an die Bruſt ihres kleinen Lieblings. Mein Kind! Deine Mutter iſt vor dem Geſetze ein Man⸗ telkind!“ und ohnmächtig hielt der Vormund ſie in ſei⸗ nen Armen.


