Teil eines Werkes 
2. Bd. (1854)
Entstehung
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men, ſo lange dieſe Inſtitution beſtebt. Und das iſt meine Ueberzeugung, daß ſie bald die Streit⸗ und Lebensfrage(the question) in der amerikaniſchen Union ſein wird.

Auch jetzt macht ſich ein Mann kein Gewiſſen

daraus, einen Neger über den Haufen zu ſchießen, den

er im Verdacht hat, daß er auf der Flucht begriffen ſei, und das Geſetz ſchweigt zu allen ſolchen Gewalt⸗ thaten. Ich habe mehrere Sklaven durch Schüſſe, die unter ſolchen Umſtänden auf ſie abgefeuert wurden, ſchwer zugerichtet, aber nur einen einzigen getödtet geſehen.

Ein wahrhaft wahnſinniger Jähzorn in Behand⸗ lung der Sklaven gehört zur Tagesordnung.

Das Geſetz iſt für den Sklaven keine Wohlthat, es gewährt ihm keinen wirklichen, ſondern nur einen nominellen Schutz. Der Sklave hängt gänzlich von dem Herrn ab. Die Richter drücken die Augen zu, ſo lange ſie können, und die Neger dürfen vor Gericht nicht zeugen.

Man ſpricht von einer öffentlichen Meinung. Aber die öffentliche Meinung dahier wird meiſtentheils noch immer blos von Demagogen fabrizirt und das Baumwollenintereſſe iſt ihr einziges Gewiſſen. Man⸗ cher ſieht das Uebel und grämt ſich darüber, ſchweigt aber aus Furcht, er möchte ſich in Widerwärtigkeiten verwickeln.

Die Feſte der Sklaven ſind größtentheils bloße Fabeln. Auf einigen Plantagen läßt man ſie an Weihnachten tanzen, wenn nämlich die Baumwolle ge⸗ pflückt und der Zucker gemahlen iſt. Aber wenn die Ernte ſpät iſt, wie z. B. heuer, ſo wird das Feſt ins Unendliche hinausgeſchoben. Und meiſtens wird gar nichts daraus. Iſt die Ernte gut und die Arbeit verrich⸗ tet, ſo geſtattet man den Sklaven hie und da einen Tanz.

Bisher war auf den Pflanzungen in Louiſiana ein religiöſer Unterricht für die Sklaven nicht geſtattet