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tiſche Kirchen aufgefuͤhrt und ſich dabei auf die Gleich⸗ ſtellung beider Religionen in Boͤhmen berufen. Der Majeſtätsbrief hatte jedoch bloß der Ritterſchaft und den freien Staͤdten jenes Vorrecht der Auffuͤhrung neuer evangeliſcher Gotteshaͤuſer ausdruͤcklich zugeſtanden. Die oͤſterreichiſche Regierung hielt es mit der ſtrengen Auslegung des Geſetzes. Auf kaiſerlichen Befehl wurde jetzt plotzlich die Kirche zu Braunau geſperrt, die zu Kloſtergrab niedergeriſſen und an beiden Orten eine Anzahl der eifrigſten Stimmenfuͤhrer der Buͤrgerſchaft zur Haft gebracht. Eine allgemeine Aufregung unter der proteſtantiſchen Bevoͤlkerung Boͤhmens war die Folge davon. Graf Thurn, einer der dreißig Defen⸗ ſoren der evangeliſchen Glaubensfreiheit, hatte ſogleich alle Deputirte nach Prag berufen und von ihnen eine dringende Supplik wegen ſofortiger Loslaſſung der Ge⸗ fangenen an den Kaiſer ergehen laſſen. Von Wien aus aber war darauf eine abſchlaͤgige Antwort erfolgt, das Verfahren gegen die Unterthanen zu Braunau und Klo⸗ ſtergrab gerechtfertigt und das Benehmen der Stände als rebelliſch bezeichnet worden. Graf Thurn, dieſen Eindruck benutzend, ſtellte nun Allen die drohende Ge⸗ fahr mit den lebhafteſten Farben vor und ſuchte ſie zu entſcheidenden Maaßregeln zu treiben, die zunächſt ge⸗ 2


