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Jakob von Artevelde. 43
nachdem die langen Anfechtungen ſeiner Feinde dem Volke Zweifel über die Geſetzlichkeit ſeines Anſehens eingeflößt hatten, Jeder das Recht an, ſeine Befehle zu unterſuchen, zu beurtheilen und zu verwerfen, wenn ſie nicht mit der Anſicht deſſen, der ſie ausführen mußte, übereinſtimmte. Sein Anſehen hatte daher die erſte Eigenſchaft verloren, welche eine wirkliche Obrigkeit haben muß, nämlich die⸗ jenige, als ein zuſammenfaſſendes geſellſchaftliches Prin⸗ cip betrachtet zu werden, in welchem der Wille Aller ſich zu einer und derſelben Richtung verſchmilzt, und dem ein Jeder ohne perſönliche Unterſuchung gehorchen muß.
Der Oberhauptmann verhehlte ſich die Wahrheit nicht und beſchloß, einer Macht zu entſagen, welche nicht mehr genügte, um die Parteien zu beherrſchen und Flan⸗ dern gegen ſeine vielen Feinde zu beſchützen.
Er war jedoch zu groß und edel geſinnt, um ſeine Hand vom Steuerruder abzuziehen, ehe er das Schiff des Vaterlandes in einen ſicheren Hafen geführt hatte. Die Rückkehr des geſetzlichen Fürſten ſchien ihm das einzige übrige Mittel, den Parteiungen in Flandern ein Ende zu machen und dem Lande auf's Neue die Einigkeit wie⸗ derzugeben, um den heranziehenden Stürmen Widerſtand leiſten zu können. Bis jetzt hatte der Graf ſich geweigert, auf die von den Gemeinen vorgeſchlagenen Bedingungen die Regierung wieder in die Hand zu nehmen; aber Ar⸗ tevelde beſchloß, dieſes Mal die Verſoͤhnung durch Nach⸗ giebigkeit zu erleichtern, wenn nur die Unabhängigkeit des Vaterlandes und deſſen Gewerbfleiß gerettet und er⸗ halten würden. Um dieſen Zweck zu erreichen, ließ er
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