Zweites Capitel.
Kaum zwei Wochen waren vorüber, als die Stetigkeit des Unterrichts wieder unterbrochen wurde. Frau Ceres, die ſonſt immer theilnahmlos und ſtill war, erwähnte oft, daß ſie der Frau Cabinetsräthin verſprochen habe, ihr bald Roland zu bringen.
Es wurde nun eine Ausfahrt nach der Reſidenz beſchloſſen. Crich wurde nicht aufgefordert, mitzureiſen. Man fuhr in zwei Wagen; in dem einen ſaßen Frau Ceres, Fräulein Perini und Roland, in dem andern Sonnenkamp und Prancken. Die Reit⸗ pferde waren vorausgeſchickt.
Prancken gab zuerſt ſeine Freude kund, daß Sonnenkamp ſich der Kirche freundlich exwieſen; er hatte ſeinerſeits bereits vorge⸗ arbeitet, daß die am Hofe viel geltende höhere Geiſtlichkeit in der Ausführung des Planes mitarbeite. Eine kleine Gewiſſensregung fühlte Prancken, daß erzſeine innere Umwandlung und ſeinen häufigen Verkehr mit dem Kirchenfürſten als ein Stück Diplomatie ausnützte, aber er war doch weltlich eitel genug, die innere Er— leuchtung, deren er ſich im Geheimen rühmte, vor der Welt als einen Schmuck der Klugheit gelten zu laſſen und zunächſt vor Sonnenkamp. Er freute ſich, daß man auf ſo leichte Weiſe mit der Geheimen Cabinetsräthin in Beziehung getreten ſei; bei der Frau ließ ſich mit äußern Mitteln wirken, mit welchen man bei dem Gatten behutſam, wenn nicht gar unmöglich ankommen konnte.
Man fuhr an einer ſchönen Villa vorüber, wo alle Fenſter⸗ laden geſchloſſen waren, und Prancken deutete darauf hin, daß Herr Sonnenkamp dieſe Villa kaufen müſſe, um ſie für eine ge⸗ ringfügige Summe an die Cabinetsräthin zu verkaufen, die, wie er wußte, ein lang gehegtes Verlangen nach einem ſolchen Beſitz⸗ thum hatte. Sonnenkamp war einverſtanden in der Vorausſetzung, daß das Ziel erreicht würde. Prancken fügte hinzu, daß dies einer der Hebel ſei, aber freilich noch nicht alle.
Die Beiden waren allein, aber ſeltſamerweiſe nannten ſie das Vorhaben nicht bei Namen, bis endlich Sonnenkamp ſagte, die Cabinetsräthin habe ihm mitgetheilt, daß der Weinhändler geadelt würde; er möchte wünſchen, daß dieſe Erhebung ihm vorher zu Theil würde, er glaube eher ein Recht darauf zu haben, obgleich


