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ſagte der Arzt nach einer Weile„und der Tod muß augenblick⸗ lich erfolgt ſein.“
„Könnte dem Glauben, daß ein Selbſtmord vorliege, Raum gegeben werden?“ fragte der Staatsanwalt.
„Nein,“ antwortete der Arzt mit einer Entſchiedenheit, die keinen Widerſpruch zuließ.„Abgeſehen davon, daß in dieſem
Falle die Waffe ſich noch in der Hand der Leiche befinden mußte,
läßt auch die Lage der letzteren eine ſolche Vermuthung nicht zu. Ich muß alſo dieſe Annahme durchaus beſtreiten.“
„So wäre alſo der Mord außer allem Zweifel,“ ſagte der Unterſuchungsrichter.„Es entſtände nun zuerſt die Frage, wann und in welcher Weiſe der Mord verübt worden iſt.“
„Auch das läßt ſich aus der Lage der Leiche ziemlich genau feſtſtellen. Die That iſt nach meinem Gutachten entweder kurz vor oder nach Mitternacht verübt worden.“
„Und vielleicht hat dieſe Büchſe dem Mörder als Waffe ge⸗ dient,“ ſagte der Commiſſar, der inzwiſchen die Jagdflinte unter⸗ ſucht hatte,„einer der beiden Läufe iſt abgeſchoſſen und zwar vor ſehr kurzer Zeit.“
Die Beamten unterſuchten jetzt ebenfalls die Büchſe.
„Wäre es Ihnen möglich, die Kugel, mit der das Verbrechen verübt worden iſt, uns zu verſchaffen?“ wandte der Unterſuchungs⸗ richter ſich zu dem Arzt.
„Ich will verſuchen, ob es möglich iſt,“ lautete die Antwort.
„Dieſe Büchſe iſt mein Eigenthum,“ ſagte Baron Udo überraſcht.
„Ich nahm ſie aus Deinem Jagdſchrank,“ erwiderte der Ma⸗ joratsherr.„Bender wünſchte eine Waffe zu beſitzen für den immerhin möglichen Fall, daß er von einem Wilddieb angegriffen wurde, er ſprach dabei, wie ich mir jetzt erinnere, von einem perſönlichen Feind, dem er zu begegnen fürchtete.“
„Nannte er den Namen dieſes Feindes?“ ſragte der Staats⸗ anwalt.
„Nein ich fragte auch nicht danach, aber ich gab ihm die Büchſe.“
„Waren beide Läufe geladen, als Sie ihm die Büchſe über⸗ gaben?“
Der Baſtard. 27
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