Teil eines Werkes 
2. Bd. (1850)
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Anfänglich waren große Vorräthe an Tuch und andern Militäreffekten vorhanden. Dieſe hatte man einer Commiſſion anvertraut, aber keine beſtimmten Regeln über die Art der Austheilung von dergleichen Gegenſtänden feſtgeſetzt. Die natürlichſte Regel wäre geweſen, denjenigen Kleidungsſtücke zu geben, die deren bedurften; aber dieſer Meinung waren die Sol daten nicht. Dieſe verlangten, die Gegenſtände ſollten gleichmäßig unter die verſchiedenen Truppencorps ver theilt werden; der Gouverneur ging aber nicht darauf ein und gab fortwährend Einzelnen Anweiſungen an die Kammer, während er dieſelben Andern abſchlug, beides ganz nach Laune. Die Volkswehren, welche meiſt ſtrengern Dienſt gethan hatten als das Militär, waren größtentheils nur mit Blouſen bekleidet und froren Nachts bei Regenwetter jämmerlich; wenn man ihnen aber nur alte Mäntel gab, ſo war das Militär neidiſch darüber und es kam vor, daß man den Wehrmännern dieſelben mit Gewalt vom Leibe riß. Statt ein Erempel zu ſtatuiren, begnügte ſich der Gouverneur mit Tagsbefehlen, die Niemand be achtete. Das Unweſen nahm mehr und mehr über hand. Eine Anweiſung war am Ende gar nicht mehr nöthig; es holte ſich Tuch, Leder u. ſ. w. wer und wie viel er wollte, und viele verkauften es für einen Spottpreis an Wirthe und Schneider.