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hervor, mit der wir diejenigen verfolgen, welche ſich der Tödtung eines Menſchen ſchuldig machten. Der bisherige Lebenswandel des Verurtheilten kann nur in geringen Be⸗ tracht kommen bei uns, die wir durch längere Ausübung des Richteramtes die immer mehr um ſich greifende Heuchelei und Verſtocktheit der Menſchen an jedem Gerichtstage mit immer größerem Entſetzen wahrzunehmen die traurige Ge⸗ legenheit haben. Das Fürwort des Kurfürſten, deſſen Ab⸗ ſichten und Plänen der Verurtheilte vielleicht manchen Vor⸗ ſchub zu leiſten verſprochen, kann und wird uns in gewiſſen⸗ hafter Ausübung der Gerechtigkeitspflege ebenſo wenig be⸗ irren, als die Meinung des blinden Haufens, der heute ſo und morgen anders denkt. Mit einem Worte: Der Rath von Berlin und Kölln wird ſeine Unabhängigkeit zu wahren wiſſen ſonder Furcht und Wanken gegen jegliche unbefugte Zumuthung, komme ſie von welcher Seite es immer ſei; we⸗ der ein gnädiges Lächeln der Vornehmen, noch das Murren des Pöbels wird ihn davon zurückhalten. Dies, Hochwür⸗ digſter, iſt unſer letztes Wort—
— Es iſt es nicht! nahm Stroband, jetzt herzutretend, das Wort. Nach Allem, was wir hier geſehen und gehört, läßt ſich's nicht leugnen, daß die Sachen etwas anders ſtehen, als am heutigen Morgen. Die Gerechtigkeit erheiſcht von uns, daß wir noch einmal unterſuchen, wie weit des Ange⸗ klagten Schuld ſich erſtreckt, und wäre es auch nur, damit dieſer nicht im Verdacht größerer Verbrechen ſtirbt, als er wirklich begangen hat. Da nun der hochwürdigſte Prä⸗ lat— wenn ich ihn anders recht verſtand— eben nur eine nochmalige Unterſuchung wunſcht, ſo ſtimme ich ihm um ſo lieber bei, als ich auch jetzt wieder in dem Verlangen kei⸗ nerlei Verletzung oder Beeinträchtigung unſerer Gerechtſame zu erblicken vermag, da uns ja in jedem Falle der Urtheils⸗ ſpruch überlaſſen bleibt. Damit nun aber die Vollziehung des Urtheils, falls es daſſelbe bleibt, keinen Aufſchub erlei⸗


