Teil eines Werkes 
4. Bd. (1858)
Entstehung
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Schuld des Angeklagten bisher durch Nichts wankend ge⸗ macht werden konnte!

— Mich dünkt, als ob Ihr mit größerer Eile in dem Prozeſſe verfährt, als bei der Wichtigkeit, die ein Menſchen⸗ leben hat, gut iſt! entgegnete der Biſchof. Bedenkt, Ihr Herren, daß des jungen Mannes früherer tadelfreier Lebens⸗ wandel in grellem Widerſpruch mit dem ihm zur Laſt ge⸗ legten Verbrechen ſteht, wie mir Alle bezeugten, die ich be⸗ fragte über den obſchwebenden Prozeß, der um ſo mehr mei⸗ nen wärmſten Antheil hervorgerufen hat, als ſelbſt Seine Kurfürſtliche Gnaden, Euer Landesherr und mein würdigſter Sohn im Geiſte, meine prieſterliche Vermittelung und Ein⸗ wirkung in dieſer Sache erbeten hat;— ſicher würde ein ſo ritterlicher, frommer und gerechter Fürſt ſo außerordentliche Fürſprache keinem Unwürdigen angedeihen laſſen. Dann, Ihr Herren, mögt Ihr auch nicht außer Acht laſſen, daß die Stimme des Volkes, nachdem die erſte Aufregung über die vermeintlichen Verbrechen des Angeklagten vorüber iſt, dieſen jetzt laut für unſchuldig erklärt; und mögt Euch dabei an den alten Spruch erinnern: Des Volkes Stimme iſt Gottes Stimme!

— Verzeiht, hochwürdigſter Biſchof, daß ich Eure ſal⸗ bungsreiche Rede unterbreche! fiel Heydicke ein. Es geſchieht aber nur in der gewiß löblichen Abſicht, das gute Einver⸗ nehmen zwiſchen den beiden Städten und ihrem geiſtlichen Oberhirten nicht um nutzloſen Wortſtreites willen, der in ſeiner Fortſetzung zu ernſtlichen Zwiſtigkeiten führen könnte, zu ſtören. Doch bevor ich mich mit meinen Genoſſen von Euer biſchöflichen Gnaden verabſchiede, iſt es wohl meine Pflicht als zeitiges Oberhaupt des Rathes, die gewiß wohl⸗ gemeinten aber unverdienten Vorwürfe, die wir eben zu un⸗ ſerer größten Betrübniß vernahmen, kurz und bündig zu widerlegen. Daß wir den Werth eines Menſchenlebens wohl zu würdigen wiſſen, geht eben aus der gerechten Strenge

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