Teil eines Werkes 
4. Bd. (1858)
Entstehung
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Ich ſowohl, wie auch meine Genoſſen werden dies verantworten, hochwürdigſter Herr! erwiederte Heydicke, und diesmal ſprach er im Tone der Ueberzeugung. Und unſere Gründe wollen wir Ew. biſchöflichen Gnaden nicht vorent⸗ halten. Zum Erſten iſt anzuführen, daß der Angeklagte ſeine Schuld ſo gut wie eingeſtanden hat. Dann wird deſſen todt⸗ geglaubter Diener an einem Orte gefunden, an den er wahr⸗ lich nicht freiwillig ſich begeben hat an einem Orte, wo des Angeklagten leiblicher Vater, wie es heißt, ſein unheim⸗ lich Weſen trieb. Auch finden wir hier den Leichnam eines Mädchens, das wir Alle mit tiefem Bedauern vor zwei Monden in das Grabgewölbe verſenken ſahen und deſſen Tod vielleicht auch, wie Ihr ſelber vorhin ſagtet, in engem Zuſammenhange mit jenen Verbrechen ſtehen mag; doch den Schleier dieſes Geheimniſſes zu lüften, ſteht uns nicht zu, denn dieſes Kloſter ſteht unter der Gerichtsbarkeit Ew. biſchöf⸗ lichen Gnaden. Zum Dritten aber iſt noch zu bedenken, daß die etwaige Unſchuld des Angeklagten an dem Tode ſeines Dieners ihn keineswegs von der ſchweren Anklage entbin⸗ det, einen meuchleriſchen Mordanfall auf den Vater des hier vor uns liegenden jungen Mannes ausgeführt zu haben; alle Anzeichen, auch das unverwerfliche Zeugniß des Ange⸗ fallenen, ſprechen für ſeine Thäterſchaft, der er auch nicht einen Beweis ſeiner Unſchuld entgegenzuſetzen hat. Nach brandenburgiſchem und ſächſiſchem Rechte, das uns zur Richt⸗ ſchnur dient, iſt aber ſchon auf das letztere Verbrechen allein die Todesſtrafe geſetzt; demnach würde alſo unſer Urtheils⸗ ſpruch zu Recht beſtehen und vollzogen werden müſſen, ſelbſt wenn der Angeklagte an allem Andern wirklich ſchuldlos ſein ſollte, wie Ihr, Hochwürdigſter, anzunehmen ſcheint. Hieraus aber wird Jedermann erkennen, daß ich und meine werthen Genoſſen die Behauptung wohl vor Gott, den Men⸗ ſchen und unſerem Gewiſſen verantworten können, welche ich vorhin ausgeſprochen: daß unſere Ueberzeugung von der