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Einzelnen Willen Zeichen und Wunder geſchehen ließ, erwie⸗ derte Ottokar. Dennoch aber wird einſt der Tag kommen, an welchem er meine Unſchuld vor aller Welt enthüllt! Dieſer Tag wird kommen, wenn ſeine Weltenpläne es er⸗ heiſchen— möget Ihr ihn erleben, mein Vater!
— Die Zeit iſt noch nicht vorüber, wo Gott für ſeine Kinder Wunder thut! entgegnete der Geiſtliche. Er thut deren alle Tage, obwohl unſere blöden Augen ſie nicht zu erkennen vermögen; er wird auch— ich hoffe es— an Dir ſeine hochherrliche Macht offenbaren, wenn Du ſein wahr⸗ haftes Kind biſt.
— Oder ſeine unergründliche Weisheit es nicht anders über mich beſtimmt hat! fügte Ottokar hinzu. Seht, Hoch⸗ würdiger, jetzt wird es ſich entſcheiden!
Die Richter traten wieder in den Saal und nahmen ihre Plätze am grünen Tiſche ein. Nach kurzem, feierlichem Schweigen erhob ſich Heydicke. Er ſprach im Namen des Gerichts der beiden Städte das Schuldig über den Ange⸗ klagten aus; der Stab ward ihm gebrochen. Das Urtheil lautete auf Todesſtrafe durch das Henkerbeil.
— Zwölf Stunden geben wir Dir Zeit, für Dein un⸗ ſterblich Theil Sorge zu tragen, ſchloß Heydicke die Verkün⸗ digung des Urtheils. Danach wird Gott mit Deiner Seele ſchalten; Deinen Leib aber übergeben wir dem Büttel, daß ihm geſchehe nach Urtheil und Recht! Ihr aber, Bürger der beiden Städte, die Ihr heute hier anweſend ſeid, mögt allem Volk verkünden, wie der vereinigte Rath von Berlin Recht und Urtheil ſpricht nach der Gerechtigkeit ohne An⸗ ſehen der Perſon; doch ſeid Ihr zugleich geladen, Euch nach Verlauf von zwölf Stunden wieder hier einzufinden, da Ihr Zeugen ſein ſollt der Urtheilsvollſtreckung; aus gewichtigen Gründen iſt beſchloſſen, die Strafe an dem Angeklagten im Hofe des Rathhauſes zu vollziehen. Der Gerichtstag iſt zu Ende.


