berhorde, der obigen Beinamen führt, weder getödtet noch gefangen iſt, ſondern ſich vielmehr innerhalb der beiden Städte in Sicherheit befinden ſoll. Wir thun alſo den Bewohnern von Berlin und Kölln ſolches hier⸗ mit kund und verſehen Uns ſowohl von ihrem Rathe, als von der geſammten Bürgerſchaft, wie auch von jedermann, daß niemand dem hundertfältigen Mörder, Räuber und Mordbrenner, deſſen Ausſehen beſchrieben werden wird, irgendwie Vorſchub oder Hülfe ange⸗ deihen laſſen, vielmehr auf ihn fahen, ihn anhalten und an den Befehlshaber Unſeres Hohen Hauſes ab⸗ liefern werde, wo er ihn ſehe oder finde; und ſetzen zu mehrerem Eifer einen Preis von hundert Goldgülden für Alle und Jeden aus, der den Gemeinſchädlichen— ſei es lebendig oder todt, am liebſten aber lebendig— in Unſere Gewalt liefert— wie Wir aber auch zur
Warnung und Nachachtung hiermit kund thun laſſen,
daß Jeglicher, ſei es Mann oder Weib, Vornehm oder
Gering, Alt oder Jung, der ſich unterfängt, Unſerem
ausdrücklichen Verbot zuwider, dem Räuber und Mord⸗
brenner Vorſchub und Hülfe zu leiſten, oder ihm zur weiteren Flucht behülflich zu ſein; imgleichen jeder, der
Wiſſenſchaft von ſeinem verborgenen Verſteck haben oder
erlangen ſollte und ſolches verſchweigt— dem Räuber
gleich erachtet und ihm, was Rechtens iſt, geſchehen ſoll. Wonach ſich männiglich zu richten und danach zu handeln hat.“
Es folgten nun viele ſehr umſtändliche Angaben, an welchen der Geächtete zu erkennen ſein ſollte. Nachdem dann der Stadtſöldner ein Zeichen mit der Glocke gegeben, ſetzte ſich der Zug wieder in Bewegung, um auch auf den an⸗ deren Plätzen von Kölln die Botſchaft des Landesherrn zu verkündigen.
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