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Die Gefahren der Wildniß : eine Erzählung für die reifere Jugend / nach d. Engl. des Dr. Bird bearb. von Franz Hoffmann
Entstehung
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dieß der gewöhnliche Fall in Virginien war, ſich nach dem Tode ſeines Vaters ſelbſt durch die Welt helfen, während der Aeltere ungetheilt die fürſtliche Beſitzung ſeiner Vorfahren ererbte. Die beiden Brüder geriethen in Feindſchaft, als Amerika die Herrſchaft der Engländer bekämpfte. Der jüngere Bruder griff für die Sache des Volks zu den Waffen, während der ältere getreu an der Sache des Königs feſthielt. Er verzieh ſeinem Bruder nie den thätigen Antheil, welchen derſelbe an dem Kampfe nahm; und aus Groll gegen ihn machte er ein Teſtament zu Gunſten eines angenommenen Kindes, das er in ſeinem Hauſe erzog. Dieſes Kind ſtarb jedoch bald, und zwar verbrannte es in dem Hauſe ſeiner Mutter, in dem es ſich auf Beſuch befand. Dieſer Unglücksfall änderte jedoch Roland Forreſter's Geſinnungen gegen ſeinen Bruder keineswegs, und erſt, als derſelbe mit den Waffen in der Hand in ehrenvollem Kampfe gefallen war, nahm er ſich der zurückgebliebenen Waiſen an. Es waren dieß der junge Roland, damals ein Jüngling von fünfzehn, und Editha, ein Kind von zehn Jahren. Der alte, bis⸗ her ſo ſtrenge Herr, gewann die Waiſen lieb, und ſprach öfter als einmal die Abſicht aus, ſie zu ſeinen Erben einzuſetzen. Roland's Unſtern aber fügte es, daß er den Oheim auf dieſelbe Weiſe belei⸗ digte, wie einſt ſein Vater vor ihm. Er verließ ſeines Beſchützers Haus, zwei Jahre, nachdem er es betreten hatte, und trat als Cornet in die Dienſte eines Reiterregiments, welches im Kampfe gegen die Herrſchaft Englands focht. Niemals erblickte er ſeinen Oheim wieder, und kümmerte ſich auch nicht im mindeſten um den Groll deſſelben, indem er zuverſichtlich hoffte, daß er wenigſtens ſeine Schweſter zur Erbin des großen Vermögens einſetzen werde⸗ Aber hierin täuſchte er ſich. Als der alte Oheim ſtarb, und Roland die Armee verließ, um ſeiner Schweſter zur Stütze zu dienen, fand er Editha nicht im Hauſe und auf den Beſitzungen ihrer Vorfahren, ſondern in dem Hanſe eines Fremden als eine heimathloſe Waiſe. In dem Nachlaß des Oheims hatte ſich kein Teſtament gefunden. Statt deſſen wurde das frühere zu Gunſten des angenommenen Kindes entworfene Teſtament von Richard Brapley, dem Anwalte des Verſtorbenen, vorgebracht, nach welchem derſelbe zum Vor⸗ munde des vermeintlich in den Flammen umgekommenen Mädchens ernannt worden war.

Das Vorbringen dieſes Teſtamentes verunſachte ein allgemeines

Erſtaunen, das durch die Handlungsweiſe des beſagten Brayley

wenigſtens nicht vermindert wurde. Er nahm unverzüglich im Namen