Teil eines Werkes 
2. Bd. (1859)
Entstehung
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Indem die Geſchworenen in dem Angeklagten, über deſſen Schickſal ſie ſich auszuſprechen hatten, einen Verführer verheiratheter Frauen fanden, wur⸗ den ſie für ihn keineswegs günſtiger geſtimmt. Nur zwei von ihnen waren Junggeſellen. In ihren Augen war alſo der Ehebruch nur ein weiteres Verbrechen, anſtatt als entſchuldigendes Moment zu dienen. Nach einer langen und ernſten Berathung erklärten ſie mit einer Mehrheit von neun Stim⸗ men gegen drei, daß Arthur v. Aubian eines Mord⸗ verſuchs mit Vorbedacht, gefolgt von einem Dieb⸗ ſtahlsverſuch, ſchuldig ſei. Bonnemain, gegen den die Staatsanwaltſchaft die Anklage hatte fallen laſ⸗ ſen, wurde einſtimmig freigeſprochen.

Trotzdem daß inzwiſchen die Nacht hereingebro⸗ chen war, hatten doch faſt ſämmtliche Anweſende ausgeharrt, um Zeugen des Ausgangs zu ſein. Die Angeklagten, welche man aus dem Gerichtsſaale weggebracht hatte, während der Obmann der Jury das Verdict verlas, wurden bald wieder eingeführt und hörten mit einer Art ſtummer Impaſſibilität die Verleſung des Wahrſpruchs, den Strafantrag des General⸗Advocaten, ſowie endlich das vom Prä⸗ ſidenten ausgeſprochene Doppel⸗-Urtheil an. Der frühere Galeerenſträfling gab die Freude über ſeine Freiſprechung nur durch ein gutturales Grunzen kund ein Grunzen, das ſeinen Grund bloß in der Gier hatte, womit er jetzt von ſeinen Athem⸗ werkzeugen wieder Gebrauch machte.

Ich würde verteufelt gern ein Glas Waſſer oder auch ein Glas Wein trinken, ſagte er zu dem Gendarmen, der zu ſeiner Rechten ſaß.

Was Arthur betrifft, ſo hatte er mit ſtandhaf⸗