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das vergoſſene Blut verſchwinden machen! Nein, meine Herren, unter dem Koth iſt und bleibt das Blut, und nichts wird uns verhindern, ſeine Spur vom Opfer bis zum Mörder zu verfolgen.“
Lange fuhr der General⸗Advokat in dieſem Tone fort und unterſtützte dabei ſeine Beredſamkeit durch die Heftigkeit der Geberde und die Wärme der De⸗ clamation. Seine Schlüſſe, ſeine Beweiſe, ſeine redneriſchen Flüge, ſeine Berufungen an die Leiden⸗ ſchaften: alles mußte ihm dazu dienen, aus der Schuld des Angeklagten eine Art unheimlich leuch⸗ tenden Geſtirns zu machen, deſſen Vorhandenſein nur ein Blinder allein bezweifeln konnte. Als der öffentliche Ankläger geendet hatte, fand ſich Arthur vollkommen überführt, daß er habe Herrn Gorſaz ermorden wollen, nicht nur um dieſem ſein Geld zu ſtehlen, ſondern auch um die Ehebrecherin zu heirathen, die, einmal Wittwe, für einen durchs Spiel ruinirten Mann eine höchſt wünſchenswerthe Partie habe werden müſſen. Dieſes beredte Plai⸗ doyer brachte auf die Zuhörerſchaft einen ſiegreichen und entſcheidenden Eindruck hervor, den v. Aubian's Vertheidiger vergebens wieder zu zerſtören ſuchte. Umſonſt rief dieſer zu Gunſten des Angeklagten Lu⸗ ciens Geſtändniß an, das in ſo natürlicher Weiſe die durch das öffentliche Miniſterium in darnieder⸗ ſchmetternde Anklagepunkte umgewandelten Umſtände erklärte; umſonſt ſuchte er darzuthun, daß die Aus⸗ ſage des Herrn Corſaz nichts Anderes ſei als eine von der Rachſucht eingegebene Verleumdung. In ſeiner Replik, die noch zerſchmetternder war als ſeine erſte Rede, pulveriſirte der General⸗Advokat das ganze Syſtem der Vertheidigung ein für alle Mal zu Atomen.


