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ken und Graͤnzſteine ſetzen mußte. Dieſe Steine weihete er dem Jupiter Terminalis. Er befahl, daß jedermann am beſtimmten Tage dort zuſammen komme, und ihnen opfere, und verordnete ein beſonderes hohes Feſt den Grän⸗ zengöttern. Die Römer nennen es Terminalia von Ter- minis; denn die Gränzen heißen bey ihnen Termint, welche Benennung ſie von uns mit Veraͤnderung eines einzigen Buchſtabens entlehnt haben. Wenn jemand ei⸗ nen Gränzſtein weggenommen oder verruͤckt hatte, ſo war ſeine Perſon dem Gott Terminus heim gefallen, und er konnte als ein Entheiliger der Gottheit von jedem umge⸗ bracht werden, ohne daß ſich dieſer eines Laſters ſchuldig machte. Dieſes Recht galt nicht nur bey Privat- ſondern auch bey den Gemeinaͤckern. Auch dieſe waren abgemarkt, und die Graänzgottheiten ſchieden eben ſo wohl die Aecker des Römiſchen Volks von den benachbarten Voͤlkern, als die dem gemeinen Weſen gehörigen von den Aeckern der Privat⸗Perſonen. Die Roömer haben bis auf unſere Zeit dieſes Denkmahl des Alterthums aus Frömmigkeit beybe⸗ halten. Sie hielten die Gränzſteine für Götter, und opfer⸗ ten ihnen zwar kein beſeeltes Weſen(denn die Steine duͤrfen nicht mit Blut befleckt werden), wohl aber Mehlku⸗ chen und Erſtlinge der Früchte. Sie ſollten allerdings noch jetzt der Urſache eingedenk ſeyn, warum ſie die Graͤnzſteine Götter nannten, ſich mit ihren eigenen Beſizungen begnügen, und fremde weder mit Gewalt, noch mit Lifi ſich zueignen. Jetzt aber gibt es manche, die widerrechtlich und gegen
das Beyſpiel ihrer Vorfahren die Graͤnzen zwiſchen ihren


