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Gefahr fehlte, weil beym Anfange und der Urſache aller ihrer Kriege das Recht ſtets auf ihrer Seite war. Alle Verrichtungen der Fetialen anfuͤhren, wuͤrde ſchwer ſeyn, denn es ſind deren gar zu viele. Ich berühre hier kurz⸗ lich die vorzuglichften. Dieſe ſind: zu verhuthen, daß die Nömer keine bundsgenoſſene Stadt ungerechter Weiſe be⸗ eriegen; wenn aber die anderen zuerſt das Buͤndniß bre⸗ chen, als Geſandte hinzugehen und vorher mundlich Ge⸗ rechtigkeit verlangen; wenn ſie aber den Forderungen kein Genuͤgen thun, alsdenn den Krieg gut heißen. Wenn ein verbuͤndetes Volk von den Römern ſich beleidiget glaubt und Genugthuung verlangt, ſo iſt es gleichfalls das Amt dieſer Männer, die Klage uͤber das erlittene Unrecht zu unterſuchen, und, wenn ſie ihnen gerecht ſcheint, die Schuldigen zu ergreifen, und den Beleidigten aus⸗ zuliefern. Auch urtheilen ſie uber die Beleidigungen der Geſandten, und wachen über die Haltung der Vertraͤge. Sie ſchließen Frieden, und erklären ihn für ungültig, wenn ſie finden, er ſey nicht nach den heiligen Geſetzen geſchloſſen worden. Auch unterſuchen und verſöhnen ſie die Thaten der Feldherren, welche den Verträgen und Schwüren entgegen laufen. Hiervon werde ich an ſeinem Drte mehr ſagen. Hier will ich nur ihre Gebraͤuche bey Gefandtſchaften anfüͤhren, wo es um eine Genugthuung zu thun iſt. Denn ihr frommes und billiges Verfahren iſt allerdings merkwurdig. Ich habe hiervon Folgendes ge⸗ funden. Ein von den andern hierzu gewählter Fetial ſchmucket ſich mit dem Kleide und den Ehrenzeichen des


