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54 und er aus der Gemeindekaſſe entſchädigt wurde; auch hielt er ſich fortan einen eigenen Flurſchützen, den das Dorf zur Hälfte beſolden mußte.
Die Reibereien zwiſchen den Dorfbauern und dem Schloßbauer dauerten aber noch immer fort.
Da ließ ſich ein neuer Advokat in dem Städtchen Sulz nieder, und nun begann der Prozeß der Gemeinde mit dem Schloßbauer, bei dem ſo viel Papier verſchrieben wurde, daß man einen ganzen Morgen Acker damit zudecken konnte.
Das Dorf gehörte damals noch, wie ein großer Theil des Schwarzwaldes, zu Vorderöſterreich, der Landvogt hatte ſeinen Sitz in Rottenburg, das Appellationsgericht in Freiburg im Breisgau; ein größerer Prozeß konnte aber noch weiter getrieben werden. Bei der entfernten und verwickelten obern Gerichtsbarkeit war es daher ein Leich⸗ tes, den Prozeß bis zum jüngſten Gericht in gehöriger Verwirrung zu erhalten.
Die Streitigkeit zwiſchen dem Schloßbauer und ſeinen Ortsbewohnern geſtaltete ſich mit der Zeit zur Feindſelig⸗ keit zwiſchen den Baiſingern und Nordſtettern. Die Bai⸗ finger foppten und neckten auf Märkten oder in der Stadt, wo ſie mit den Nordſtettern zuſammen kamen, dieſelben; nannten ſie ſpottweiſe ihre Unterthanen und Grundholden, weil ein Baiſinger Bauer über ſie herrſchte. Die Nord⸗ ſtetter, unter dem Namen der Spitzmäuligen oder der Spött⸗ ler bekannt, blieben keine Antwort ſchuldig. Ein Wort gab das andere, man lachte, man ſcherzte, immer noch als„gut Freund,“ aber die Anzüglichkeiten wurden immer derber, und ehe man ſich's verſah, war der Krieg auf irgend einer Seite ausgebrochen und es ſetzte die ergiebig⸗ ſten Prügel. Das war zum erſten Male auf dem Ergen⸗ zinger Markt, als dieß geſchah, und nun konnten Nordſtetter und Baiſinger nie mehr beiſammen ſein, ohne ſich zu prügeln. Stundenweit gingen namentlich die jungen Burſchen beider Orte zu einem Tanze oder zu einer Hochzeit, tranken und tanzten zuerſt ruhig mit einander, und am Ende brach das Hauptfeſt, eine tüchtige Prügelei, los.
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